1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für die Leistungserbringung von Röser MEDIA GmbH & Co. KG (im Folgenden „Röser MEDIA“) und ihr Produktportfolio – einzusehen unter www.roeser-medienhaus.de.
1.2 Die AGB sind abrufbar auf der Internetseite www.roeser-medienhaus.de.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (= Kunde) werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt worden ist. Diese Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Auftragnehmer (= Röser MEDIA) in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.
1.4 Beauftragt der Auftraggeber Produktpakete bei Röser Media, die Leistungsbestandteile enthalten, für die gesonderte AGB Dritter gelten, so finden diese AGB ergänzend Anwendung.
1.5 Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Röser MEDIA. Für Fehler jeder Art aus telefonischer Übermittlung übernimmt Röser MEDIA keine Haftung.
2. Vertragsschluss, Vertragserklärungen, Prüfpflichten
2.1 Der Vertrag kommt durch den Auftrag des Auftraggebers und der Annahme durch Röser MEDIA zustande. Der Auftrag ist für den Auftraggeber mit seiner Erteilung rechtsverbindlich. Röser MEDIA kann den Auftrag mit einer Frist von vier Wochen nach der Auftragserteilung schriftlich ablehnen.
2.2 Rechtserhebliche Erklärungen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber Röser MEDIA gegenüber abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
2.3 Prüfpflichten in Bezug auf vom Auftraggeber bereitgestellte Informationen bestehen für Röser MEDIA nicht. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Bestehens von gewerblichen Schutzrechten Dritter an durch den Auftraggeber übermittelten Daten.
3. Vertragsgegenstand
Der Gegenstand der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden in Verbindung der Beschreibung der von Röser MEDIA angebotenen Leistungen auf www.roeser-medienhaus.de. Erhält der Auftraggeber eine Auftragsbestätigung, so ist diese maßgeblich. Der Auftraggeber ist gehalten das Leistungsangebot von Röser MEDIA und dessen Beschreibung auf www.roeser-medienhaus.de im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zur Kenntnis zu nehmen.
4. Änderung der Vertragsbedingungen und Leistungen
4.1 Die Vertragsbedingungen können geändert werden, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würden. Ferner können Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser Vertragsbedingungen hiervon betroffen sind.
4.2 Die Leistungsbeschreibungen können geändert werden, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Besteller hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung nicht schlechter gestellt und von dieser nicht deutlich abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es technische Neuerungen auf dem Markt für die geschuldete Leistung gibt, oder wenn Dritte, von denen Röser MEDIA zur Erbringung ihrer Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern.
5. Leistungserbringung
5.1 Röser MEDIA ist Partner des Auftraggebers für Präsenz in der digitalen Welt und optimale Sichtbarkeit. Röser MEDIA setzt die mit dem Auftraggeber gemeinsam geplanten Werbemaßnahmen um.
5.2 Röser MEDIA ist berechtigt, die Angaben des Auftraggebers entsprechend anzupassen oder die Erstellung der Kampagne zu unterlassen, wenn den unter 5.6 aufgeführten Grundsätzen nicht entsprochen oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen wird.
5.3 Einzelne Leistungen von Röser MEDIA erfordern die Einrichtung von Benutzerkonten bei Publishern (wie z.B. Google Ads Konto). Das Vertragsverhältnis berechtigt in diesen Fällen den Auftraggeber nicht, nach Vertragsbeendigung die Herausgabe des Benutzerkontos bzw. der von Röser Media auf dem Benutzerkonto eingepflegten Daten zu verlangen.
5.4 Soweit Röser MEDIA dem Auftraggeber im Rahmen der Auftragsausführung urheberrechtlich geschützte Inhalte, insbesondere Bildmaterial, zur Verfügung stellt und/oder derartige Inhalte bei der Leistungserbringung einsetzt, so wird dem Auftraggeber diesbezüglich ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den konkreten Auftragszweck eingeräumt. In zeitlicher Hinsicht ist die Einräumung des Nutzungsrechtes beschränkt auf die Dauer des konkreten Vertragsverhältnisses mit dem Auftraggeber, soweit nicht im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Eine anderweitige Verwendung der Inhalte, insbesondere deren Vervielfältigung oder Verbreitung, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Röser MEDIA zulässig. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass von Röser MEDIA bereit gestellte Inhalte teilweise über Drittanbieter lizensiert werden, die eine unberechtigte Verwendung ihrer Inhalte streng verfolgen.
5.5 Sollte Röser MEDIA von Dritten auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, oder sollte Röser MEDIA selbst feststellen, dass Rechtsverletzungen Dritter drohen oder bereits eingetreten sind, so behält Röser MEDIA sich vor, die angegriffenen Leistungsinhalte entweder zu löschen oder in einer Art und Weise umzugestalten, die nach Auffassung von Röser MEDIA mit geltendem Recht in Einklang steht sowie eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Der Vergütungsanspruch von Röser MEDIA wird hierdurch nicht berührt.
5.6 Röser MEDIA behält sich vor, auch angenommene Aufträge zurückzuweisen, wenn diese aus technischen Gründen nicht durchführbar sind, der Inhalt gegen die guten Sitten oder berechtigte Interessen von Röser MEDIA verstößt oder der Inhalt gegen die Werberichtlinien von Erfüllungsgehilfen verstößt. Hierzu zählen beispielsweise Verstöße gegen die politische und/oder religiöse Neutralität sowie sittenwidrige Inhalte. Röser MEDIA ist außerdem dazu berechtigt, Dienstleistungen oder Zugänge im Falle einer gesetzeswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung zu sperren. Röser MEDIA wird den Auftraggeber hierüber informieren. Der Auftraggeber bleibt Röser MEDIA gegenüber vergütungspflichtig.
5.7 Röser MEDIA übernimmt keine Gewähr für die Veröffentlichung der Webseite des Auftraggebers durch einen bestimmten Suchmaschinenanbieter oder das Erreichen einer bestimmten Positionierung der Webseite in den Suchergebnissen eines oder mehrerer Suchmaschinenanbieter. Dies gilt ebenfalls für eine Löschung der Webseite aus den Suchergebnissen. Gleiches gilt auch für Anzeigen (wie z.B. Google Ads) oder Suchmaschinenoptimierung – auch hier übernimmt Röser MEDIA keine Gewähr für das Erreichen einer bestimmten Positionierung in den Suchergebnissen eines oder mehrerer Suchmaschinenanbieter.
6. Subunternehmer
Röser MEDIA ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen. Röser MEDIA trägt auch für den Fall der Beauftragung von Subunternehmern die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Erfüllung der vereinbarten Leistungen.
7. Pflichten des Auftraggebers
7.1 Der Auftraggeber hat Röser MEDIA alle zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung notwendigen Informationen und Daten rechtzeitig mitzuteilen. Er wird Röser MEDIA über alle Umstände informieren, die für die Erbringung der Leistung von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Erbringung der Leistung bekannt werden. Mitwirkungspflichten können sich zudem aus den jeweiligen zum Produkt gehörenden besonderen Bestimmungen ergeben.
7.2 Die Onlinestellung der Leistungsinhalte verzögert sich entsprechend, wenn und solange der Auftraggeber mit seiner Mitwirkungspflicht in Verzug gerät.
7.3 Erbringt der Auftraggeber seine Mitwirkungsleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß innerhalb der vereinbarten Fristen und ist die Erbringung der Leistungen für Röser MEDIA hierdurch wesentlich erschwert so ist Röser MEDIA berechtigt, dem Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zur vertragsgemäßen Erbringung der betreffenden Mitwirkungsleistungen zu setzen. Verstreicht diese Nachfrist erfolglos, so ist Röser MEDIA zur außerordentlichen Kündigung oder zum Rücktritt berechtigt. Der Vertrag wird somit aufgehoben. Mit Hinblick auf den Vergütungsanspruch von Röser MEDIA gilt 14.3 entsprechend. Die Geltendmachung weitergehender Rechte, insbesondere weitergehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten.
7.4 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für alle von ihm bereitgestellten Informationen, Unterlagen, Anzeigen, Daten und erteilte Weisungen. Der Auftraggeber garantiert, dass sämtliche zum Zwecke der Leistungserbringung durch Röser MEDIA von ihm übermittelten Informationen, Unterlagen, Daten, auch Standort-Daten, (1.) frei von Rechten Dritter sind, (2.) nicht gegen wettbewerbs-, urheber-, marken- und namensrechtliche Vorschriften verstoßen und sonstige gewerbliche Schutzrechte nicht verletzen, (3.) aktuell und korrekt sind und (4.) nicht pornografisch, ungesetzmäßig, belästigend, diffamierend, anzüglich oder anderweitig unangemessen, Gewalt verherrlichend, schädlich für Minderjährige sind oder die Rechte von Dritten verletzen. Gleiches gilt für die vom Auftraggeber unter Inanspruchnahme vertraglicher Leistungen von Röser MEDIA angebotenen Dienste und von ihm erteilte Weisungen, genauso wie auch hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Pflichtangaben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, rechtliche Prüfungen selbst oder in seinem Auftrag durchzuführen.
7.5 Der Auftraggeber stellt Röser MEDIA bei Verstößen gem. Ziffer 7.4 von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Auftraggeber entschädigt Röser MEDIA für alle diesbezüglichen Schäden und Kosten (einschließlich der Kosten für die Geltendmachung von Rechten), sofern der Auftraggeber von ihm übernommene Garantien verletzt hat und soweit kein Mitverschulden von Röser MEDIA vorliegt.
7.6 Der Auftraggeber räumt Röser MEDIA für die Dauer dieses Vertrags ein weltweites, nicht ausschließliches, übertragbares und unentgeltliches Recht ein, (1.) die übermittelten Daten zu kombinieren, zu ändern und/oder mit anderen Daten zu erweitern, (2.) die Daten intern zu nutzen, (3.) die Daten in eine Datenbank aufzunehmen, (4.) Produkte, die Daten enthalten, zu verkaufen, zu vertreiben, zu verbreiten, zu promoten und zu bewerben, (5.) die Daten und/oder davon abgeleitete Arbeiten an die Publisher (direkt oder über eine Vertriebskette) zu übermitteln und (6.) indirekt durch die Publisher die Nutzung der Daten durch die Kunden der Publisher zu gewähren und (7.) die vorgenannten Rechte Unterlizenznehmern einzuräumen. Sollten auf Veranlassung des Auftraggebers während der Vertragslaufzeit Daten gelöscht, hinzugefügt oder geändert werden, dann hat dies keinerlei Einfluss auf die den Publishern (Facebook, Google, Bing usw.) oder deren Kunden gewährte (Unter-)Lizenz, insofern diese gelöschten, hinzugefügten oder geänderten Daten von dem besagten Publisher und/oder dessen Kunden genutzt wurden. Der Auftraggeber erkennt hiermit an und erklärt sich damit einverstanden, dass nach Nutzung der Daten (oder eines Teils der Daten) seitens eines Publishers und/oder eines seiner Kunden Röser MEDIA nicht verpflichtet ist, die Löschung der entsprechenden Daten aus irgendwelchen Produkten, Systemen oder Geräten unter der Kontrolle dieses Publishers oder dessen Kunden oder einer
Drittpartei sicherzustellen und auch nicht verpflichtet ist, eine Nicht-Änderung oder Nicht-Nutzung der entsprechenden Daten durch diesen Publisher, seinen Kunden oder eine Drittpartei sicherzustellen.
7.7 Der Auftraggeber wird sämtliche Richtlinien von Publishern beachten, sich entsprechend kundig machen und diese einhalten, die für die Leistungen der Publisher Geltung beanspruchen, sofern Röser MEDIA im Rahmen seiner Leistungen notwendig auf die Leistungen von Publishern angewiesen ist (bspw. Einrichtung von Benutzerkonten bei Publishern). Der Auftraggeber wird in diesen Fällen nicht Vertragspartner des Publishers. Für Mitwirkungspflichten gegenüber den Publishern (bspw. die Verifizierung von Daten, Mitteilung von Verifizierungscodes, Einbindung von Remarketingcodes usw.) gilt Ziffer 7.1 entsprechend. In diesen Fällen kann es auch zu Datenübertragungen in die USA und andere nicht-europäische Länder kommen. Eine datenschutzrechtliche Bewertung obliegt dem Auftraggeber.
7.8 Der Auftraggeber bevollmächtigt Röser MEDIA zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Einschaltung derjenigen Unternehmen, deren Leistungen für die Erbringung der Leistungen von Röser MEDIA notwendig sind.
7.9 Röser MEDIA kann den Auftraggeber per E-Mail kontaktieren, um ihm die zur Veröffentlichung anstehende Leistung zur Kenntnis zu bringen und den Auftraggeber zu ggf. notwendigen Korrekturen aufzufordern. Hierzu erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis.
7.10 Ist der Auftraggeber unter den angegebenen Kontaktmöglichkeiten nicht erreichbar, ist Röser MEDIA nach einem weiteren Versuch der Kontaktaufnahme berechtigt, das Vertragsverhältnis zu kündigen und von einer Erbringung der Leistung abzusehen. Der Auftraggeber hat Röser MEDIA für die bereits erbrachten Leistungen eine entsprechende Vergütung zu zahlen.
7.11 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Passwörter, die Röser MEDIA ihm zur Verfügung gestellt hat, oder die er zur Nutzung der Leistungen von Röser MEDIA selbst generiert hat, geheim zu halten und Unbefugten nicht zugänglich zu machen. Er wird Röser MEDIA unverzüglich informieren, wenn ihm die Kenntnisnahme von Benutzerkennung oder Passwörtern durch Dritte oder die missbräuchliche Nutzung durch diese bekannt wird. Sollten infolge Verschuldens des Auftraggebers Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von Röser MEDIA nutzen, haftet der Auftraggeber gegenüber Röser MEDIA auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.
7.12 Liefert Röser MEDIA dem Auftraggeber im Rahmen der Leistungserbringung Software, oder stellt Zugänge für die eigenständige Verwaltung der Werbemaßnahmen zur Verfügung, so ist es ihm ohne anderslautende Vereinbarung mit Röser MEDIA nicht gestattet, diese zu vervielfältigen oder an Dritte zu verbreiten, zu verändern, die Software zu dekompilieren (Methode zur Rückübersetzen der Maschinencodes) oder disassemblieren (dito) oder sonstige Derivate (abgeleitete Kopie) hiervon herzustellen.
7.13 Dem Auftraggeber obliegt es, seinen Datenbestand mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns regelmäßig zu sichern. Er wird insbesondere unmittelbar vor jeder Installation und/oder sonstigem Eingriff durch Röser MEDIA oder durch von diesem beauftragte Dritte eine vollständige Datensicherung sämtlicher System- und Anwendungsdaten vornehmen. Die Datensicherungen sind so zu verwahren, dass eine jederzeitige Wiederherstellung der gesicherten Daten möglich ist.
7.14 Der Auftraggeber wird darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte o.ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes des Providers oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern des Providers abgelegten Daten nicht gefährden.
7.15 Der Auftraggeber hat nicht das Recht, Dritten Nutzungsrechte an den Inhalten erstellter Websites einzuräumen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, solche durch Röser MEDIA bereitgestellte Inhalte (insbesondere Texte, Fotos, Anzeigentexte für digitale Produkte wie Google Ads, Keywordlisten, Audiodateien, Videos sowie alle weiteren digitale Mediendateien ) anderweitig (z.B. für andere Werbezwecke) zu verwenden oder verwenden zu lassen – auch nicht nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
7.16 Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Entwürfe. Sofern Röser MEDIA einen Entwurf übersendet, ist der Auftraggeber verpflichtet, diesen innerhalb der ihm gesetzten Frist an Röser Media zurückzusenden. Tut er dies nicht, gilt die Genehmigung zur Veröffentlichung als erteilt
8. Vergütung
8.1 Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
8.2 Aufrechnungsrechte gegen die Vergütungsanforderungen von Röser MEDIA stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Röser MEDIA anerkannt sind.
8.3 Teilt Röser MEDIA dem Auftraggeber einen Änderungswunsch bezüglich der vereinbarten Vergütung mit und widerspricht der Auftraggeber diesem Änderungswunsch nicht innerhalb eines Monats nach Zugang des Änderungswunsches in Textform, gilt dies mit Ablauf der Widerspruchsfrist als Änderungsvereinbarung, wenn die Erhöhung der bisherigen Vergütung maximal 5 % betragen soll und wenn Röser MEDIA den Auftraggeber bei Mitteilung des Änderungswunsches auf die Folgen seines Schweigens hingewiesen hat.
9. Zahlungsarten, Ratenzahlungen, Gesamtfälligkeit bei Verzug
9.1 Als Zahlungsarten stehen dem Auftraggeber Lastschrift und Rechnung zur Verfügung.
9.2 Die Vergütung kann in Raten gezahlt werden, sofern dies mit dem Auftraggeber ausdrücklich vereinbart wird. Die jeweiligen Raten sind spätestens zum 3. eines jeden Monats fällig.
9.3 Für den Fall, dass der Auftraggeber mit einer Rate in Verzug gerät, wird die Forderung sofort insgesamt fällig. Ein bereits online gestellter Leistungsinhalt kann von Röser MEDIA offline gestellt werden, bis der Auftraggeber die Rate oder, wenn dies von Röser MEDIA gefordert wird, den fälligen Gesamtbetrag gezahlt hat. Eine Laufzeitverlängerung der Online-Stellung ergibt sich hieraus nicht. Wurden die Leistungsinhalte noch nicht online gestellt, so verlängert sich die Frist zur Online-Stellung um den Zeitraum, in dem der Auftraggeber die Rate, respektive den von Röser MEDIA im Verzugsfall geforderten Gesamtbetrag nicht zahlt.
9.4 Erfolgt die Leistung der Vergütung nicht in Raten, so ist die Vergütung sofort fällig.
9.5 Wird dem Auftraggeber die Vergütung in Rechnung gestellt, so ist sie spätestens binnen 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzüge zu zahlen.
9.6 Die Rechnung gilt spätestens drei Tage nach ihrer Absendung als zugegangen, es sei denn, der Auftraggeber beweist einen späteren Zugang.
10. Gewährleistung
10.1 Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die gelieferte Sache als abgenommen,
- wenn die Lieferung und, sofern Röser MEDIA auch die Installation schuldet, die Installation abgeschlossen ist,
- wenn Röser MEDIA dies dem Auftraggeber unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach dieser Ziffer 10.1 mitgeteilt und ihn zu Abnahme aufgefordert hat,
- wenn seit der Lieferung oder Installation zwölf Werktage vergangen sind oder der Aufraggeber mit der Nutzung der Sache begonnen hat (z.B. die Sache in Betrieb genommen hat) und in diesem Fall seit Lieferung oder Installation sechs Werktage vergangen sind und
- wenn der Auftraggeber die Abnahme innerhalb diese Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines bei Röser MEDIA angezeigten Mangels, der die Nutzung der Sache unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.
10.2 Röser MEDIA hat das Recht zur Nachbesserung.
10.3 Röser MEDIA trägt die für die Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, soweit im Rahmen der Leistungserbringung tatsächlich ein Mangel vorliegt. Erweist sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Auftraggebers als
unberechtigt, kann Röser MEDIA die hieraus entstandenen Kosten vom Auftraggeber ersetzt verlangen. Für Schadensersatzansprüche gilt nachfolgende Ziffer 11. Andere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
10.4 Dem Auftraggeber obliegt es, aufgetretene Störungen, die ihre Ursache im Verantwortungsbereich von Röser MEDIA haben können, unverzüglich anzuzeigen und Röser MEDIA bei der Feststellung der Ursachen sowie bei deren Beseitigung in zumutbarem Umfang zu unterstützen sowie alle zumutbaren Maßnahmen zur Verhütung und Minderung von Schäden zu treffen.
10.5 Röser MEDIA ist um sorgfältige Ausführung des Auftrages bemüht. Ein Fehler in der Darstellung des Auftrags liegt insbesondere dann nicht vor, wenn er hervorgerufen wird durch Störung der Kommunikationsnetze oder Rechnerausfall des Internet-Providers, des Online-Dienstes oder anderer Betreiber. Ein Fehler liegt auch nicht vor, wenn er hervorgerufen wird durch einen Rechnerausfall bei Röser MEDIA oder seinen Dienstleistern oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf Proxy-Servern (Zwischenspeichern). Röser MEDIA übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass durch die Benutzung der von Röser MEDIA geschuldeten Leistungen bestimmte Ergebnisse erzielt werden.
10.6 Mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen des Auftraggebers unter den Voraussetzungen der Ziffer 11 wird die Verjährungsfrist auf zwölf Monate verkürzt, sofern die fehlerhafte Leistung keine vorsätzliche Pflichtverletzung darstellt.
11. Haftung
11.1 Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haftet Röser MEDIA bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
11.2 Auf Schadensersatz haftet Röser MEDIA – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Röser MEDIA nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut oder vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
11.3 Die sich aus Ziffer 11.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Röser MEDIA einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.4 Ist ein Schaden sowohl auf ein Verschulden von Röser MEDIA als auch auf ein Verschulden des Auftraggebers zurückzuführen, muss sich der Auftraggeber sein Mitverschulden anrechnen lassen. Als ein überwiegendes Verschulden des Auftraggebers ist es insbesondere anzusehen, wenn dieser es unterlässt, Röser Media auf die Gefahr ungewöhnlich hoher Schäden hinzuweisen.
11.5 Röser MEDIA haftet für den Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.
12. Nutzung von Werkzeugen aus dem Bereich „Künstliche Intelligenz“ (KI)
12.1 Der Auftraggeber stimmt zu, dass Röser MEDIA im Rahmen der Auftragsbearbeitung Werkzeuge aus dem Bereich der Künstlichen Intelligenz nach billigem Ermessen nutzt.
12.2 Trotz sorgfältiger Auswahl und Anwendung dieser Werkzeuge übernimmt Röser MEDIA keine Haftung oder Gewährleistung für die Ergebnisse, Entscheidungen oder Handlungen, die auf den von diesen Werkzeugen bereitgestellten Informationen oder Analysen basieren.
12.3 Wo immer möglich, setzt Röser MEDIA KI-Werkzeuge ein, die nicht mit den von Röser MEDIA eingegebenen Daten trainiert werden. Dennoch kann nicht gänzlich
ausgeschlossen werden, dass einige dieser Tools die eingegebenen Daten für Trainingszwecke nutzen.
12.4 Es obliegt dem Auftraggeber sicherzustellen, dass er nur solche personenbezogenen Daten zur Verfügung stellt, die er zur Bearbeitung freigeben möchte. Gleichzeitig stimmt der Auftraggeber zu, dass Röser MEDIA die freigegebenen Daten zur Eingabe in Systemen der künstlichen Intelligenz verwenden darf.
12.5 Ein Anspruch des Auftraggebers auf Offenlegung der konkret eingesetzten Systeme der künstlichen Intelligenz besteht nicht sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
13. Datenschutz
Zur Bearbeitung des Auftrags ist es gemäß Art. 6 Abs. 1b der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erforderlich, die Daten des Auftraggebers unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten. Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere auch zu den Rechten, sind zu finden unter www.roeser-medienhaus.de/datenschutz.
14. Vertragsbeginn, Laufzeit, Kündigung
14.1 Der zwischen Röser MEDIA und dem Auftraggeber geschlossene Vertrag beginnt mit seiner Unterzeichnung, sofern die Vertragspartner keine hiervon abweichende Regelung getroffen haben. Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Eine Kündigung für unbefristete Aufträge (ABO) muss spätestens drei Monate vor dem Ende der aktuellen Vertragslaufzeit bei Röser MEDIA eingegangen sein. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
14.2 Röser MEDIA ist insbesondere unter folgenden Voraussetzungen zu einer Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund berechtigt:
- Erhebliche Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers;
- Verzug des Auftraggebers mit der vereinbarten Vergütung, bei Ratenzahlung mit zwei aufeinanderfolgenden Raten;
- Sonstige Einstellung von Zahlungen durch den Auftraggeber oder Ankündigung durch den Auftraggeber, dies tun zu wollen;
- Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers.
14.3 Wird das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund gekündigt oder aus einem anderen Grund vorzeitig beendet, ist Röser MEDIA berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen.
Röser MEDIA muss sich jedoch das anrechnen lassen, was Röser MEDIA infolge der Beendigung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Der Betrag ist niedriger oder höher anzusetzen, wenn der Auftraggeber niedrigere oder Röser MEDIA höhere Leistungen und Aufwendungen nachweist.
Folgende Aufwandsentschädigungen werden berechnet:
- Nach Auftragserteilung aber vor Umsetzung 20 % des Auftragswertes.
- Nach Durchführung des Briefing-Gesprächs 30 % des Auftragswertes.
- Für Leistungen wie Google Ads, Social Media Ads, Spotify Ads, Traffic-Booster-Leistungen oder vergleichbare Marketingmaßnahmen werden im Falle eines Rücktritts 50 % des vereinbarten Gesamtbetrags als Aufwandsentschädigung berechnet, sofern die Kampagne noch nicht gestartet wurde. Wurde die Kampagne bereits gestartet, werden zusätzlich zu den genannten 50 % sämtliche bereits eingesetzten Werbebudgets in Rechnung gestellt.
- Websites, die bereits erstellt und dem Kunden als Entwurf übermittelt wurden, gelten als erbracht. Der volle vereinbarte Betrag wird fällig, auch wenn die Website nicht live geschaltet wird.
Bereits geleistete Zahlungen des Auftraggebers sind hierauf anzurechnen.
14.4 Röser MEDIA ist im Falle der Vertragsbeendigung berechtigt, die für den Auftraggeber oder in seinem Auftrag eingegangenen Vereinbarungen mit Dritten zu kündigen.
14.5 Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen.
15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
15.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Röser MEDIA und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Karlsruhe, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet Röser MEDIA auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.
15.3 Der ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen Röser MEDIA und dem Auftraggeber aus oder in Zusammenhang mit jeder Vereinbarung unter Einbeziehung dieser AGB ist Karlsruhe.
Stand 01.06.2026
