Allgemeine Geschäftsbedingungen Röser MEDIA GmbH & Co.KG

Bedingungen für die Erstellung von Google AdWords-Kampagnen, Facebook Kampagnen Google My Business Eintrag, MOPS, Individualseiten und BHP, Shopify-Shop, Emailservice, Offline Marketing, Web- und Bannerdesign und/oder Hosting sowie Apps, Stellenmarkt ,Video-Board, LocalListing, auskunft.de durch RÖSER MEDIA

Teil A: Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Allgemeine Begriffsbestimmungen

  1. Leistung: Der bei RÖSER MEDIA beauftragte Vertragsinhalt (Erstellung von Google AdWords-Kampagnen, Google My Business Einträge, mobilen optimierten Seiten, Individualseiten, Shopify-Shops, E-Mail Service, Offline-Marketing, Web- und Bannerdesign und/oder Hosting sowie Apps, Stellenmarkt, Video-Board und LocalListing).
  2. Besteller: Der Nutzer, der die Leistung bei RÖSER MEDIA beauftragt.

§ 2 Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen

Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung ist durch RÖSER MEDIA ausdrücklich schriftlich zugestimmt worden.

§ 3 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung der gewünschten Leistung i.S.d. § 1 Abs. 1 dieser AGB durch RÖSER MEDIA für den Besteller gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweils individuell vereinbarten Auftragsschein sowie aus den besonderen Bestimmungen dieser AGB in den Teilen B - L.

§ 4 Vertragsschluss

  1. Angebote von RÖSER MEDIA zur Erbringung der Leistung sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet.
  2. Wird die Leistung über die RÖSER MEDIA-Homepage beauftragt, stellt das dortige Eintragungsformular eine unverbindliche Aufforderung an den Besteller zur Abgabe eines Angebotes zum Vertragsschluss dar. Mit dem Betätigen der Schaltfläche „Senden“ macht der Besteller RÖSER MEDIA ein Angebot zur unentgeltlichen Aufnahme in die Kommunikationsverzeichnisse der Rudolf Röser Verlag und Informationsdienste AG.
  3. Anderenfalls gibt der Besteller sein Angebot dadurch ab, dass er RÖSER MEDIA einen entsprechend ausgefüllten Bestellschein übermittelt oder schriftlich mitteilt, dass er ein Angebot, wie telefonisch vorab besprochen, abgebe.
  4. An sein Angebot ist der Besteller unabhängig vom gewählten Medium in einem Zeitraum von sechs Wochen nach Abgabe gebunden.
  5. Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag erst dann zustande, wenn RÖSER MEDIA gegenüber dem Besteller explizit die Annahme des Vertragsangebotes erklärt, sonst dadurch, dass RÖSER MEDIA mit der Erbringung der Leistung beginnt.

§ 5 Leistungserbringung durch RÖSER MEDIA

  1. RÖSER MEDIA erbringt die geschuldete Leistung für den Besteller nach dessen Angaben.
  2. RÖSER MEDIA ist berechtigt, die Angaben des Bestellers entsprechend anzupassen oder die Erstellung der Kampagne zu unterlassen, wenn den hier aufgeführten Grundsätzen nicht entsprochen wird, gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen wird oder wenn die Leistung auf folgende Inhalte Bezug nehmen soll:
    1. Strafbare Inhalte gleich welcher Art,
    2. Pornographische Inhalte,
    3. Inhalte, die gegen § 4 Abs. 2 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verstoßen oder entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte gemäß § 5 JMStV,
    4. Gewaltdarstellung und die Darstellung von Drogenmissbrauch,
    5. Die Darstellung radikaler Auffassungen politischer, religiöser oder weltanschaulicher Art (insbesondere unter Verwendung von Symbolen oder Zeichen solcher Anschauungen),
    6. Bedrohende, rassistische, gewaltverherrlichende, ehrenrührige, belästigende oder anstößige Inhalte
    7. Wettbewerbswidrige, urheberrechtswidrige, markenrechtswidrige, persönlichkeitsrechtswidrige oder sonst rechtswidrige Inhalte.
    8. Casino- oder glücksspielbezogene Inhalte
    9. Inhalte mit Bezug zu Waffen, gleich welcher Art
    10. Inhalte mit Bezug zu Hacking
    11. Inhalte die von Google nicht akzeptiert werden und unter folgendem Link gelistet sind: https://support.google.com/adwordspolicy/topic/1308252

§ 6 Mitwirkungspflichten des Bestellers

  1. Der Besteller teilt RÖSER MEDIA die für die Erbringung der Leistung notwendigen Angaben mit und unterstützt RÖSER MEDIA bei der Erbringung der jeweiligen Leistung nach Kräften. Er wird RÖSER MEDIA über alle Umstände informieren, die für die Erbringung der Leistung von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Erbringung der Leistung bekannt werden. Mitwirkungspflichten können sich zudem aus den jeweiligen zum Produkt gehörenden Besonderen Bestimmungen ergeben.
  2. Soweit nicht vertraglich anders bestimmt, hat der Besteller auf eigene Kosten die technischen Voraussetzungen und Arbeitsbedingungen zu schaffen, die zur Erbringung der von RÖSER MEDIA geschuldeten Leistungen notwendig sind. Er ist insbesondere verantwortlich für die Bereitstellung aller Anschlüsse, Netzwerkausrüstung und sonstiger Einrichtungen und sorgt dafür, dass diese den aktuellen Branchenstandards und den einzelvertraglich vereinbarten Spezifikationen entsprechen.
  3. Der Besteller wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte o.ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes des Providers oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern des Providers abgelegten Daten nicht gefährden.
  4. Die Onlinestellung der Leistungsinhalte verzögert sich entsprechend, wenn und solange der Besteller mit einer Mitwirkungspflicht in Verzug gerät.
  5. Falls der Besteller eine Bestätigung seiner Bestellung erhält, hat er die Pflicht, diese sorgfältig zu prüfen und RÖSER MEDIA Fehler unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
  6. RÖSER MEDIA kann den Besteller zudem per E-Mail kontaktieren, um dem Besteller die zur Veröffentlichung anstehende Leistung zur Kenntnis zu bringen und den Besteller zu ggf. notwendigen Korrekturen aufzufordern. Hierzu erklärt der Besteller sein Einverständnis.
  7. Ist der Besteller unter den angegebenen Kontaktmöglichkeiten nicht erreichbar, ist RÖSER MEDIA nach einem weiteren Versuch der Kontaktaufnahme berechtigt, das Vertragsverhältnis zu kündigen und von einer Erbringung der Leistung abzusehen. Der Besteller hat RÖSER MEDIA für die bereits erbrachten Leistungen eine entsprechende Vergütung zu zahlen.

§ 7 Verantwortung für Inhalte, Haftungsfreistellung

  1. Der Besteller ist für die Richtigkeit der von ihm gegenüber RÖSER MEDIA getätigten Angaben und übermittelten Inhalte selbst verantwortlich. Es ist außerdem ausschließlich Sache des Bestellers, wettbewerbs-, marken- urheber-, namens-, persönlichkeitsrechtliche oder sonstige Fragen in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Kampagne im Zusammenhang mit den von ihm getätigten Angaben und übermittelten Inhalte zu prüfen. Im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen diese Obliegenheit oder gegen sonst geltendes Recht haftet allein der Besteller, der RÖSER MEDIA von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern hin freistellt. Dem Besteller bekannt werdende Rechtsverletzungen hat dieser RÖSER MEDIA unverzüglich mitzuteilen. Der Besteller hat eigene Maßnahmen zur Abwehr von im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis stehenden Ansprüchen mit RÖSER MEDIA abzustimmen. Die Freistellung umfasst auch die Kosten der Rechtsverfolgung.
  2. Soweit RÖSER MEDIA dem Besteller im Rahmen der Auftragsausführung urheberrechtlich geschützte Inhalte, insbesondere Bildmaterial, zur Verfügung stellt und/oder derartige Inhalte bei der Leistungserbringung für den Kunden einsetzt, so wird dem Kunden diesbezüglich ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den konkreten Auftragszweck eingeräumt. In zeitlicher Hinsicht ist die Einräumung des Nutzungsrechtes beschränkt auf die Dauer des konkreten Vertragsverhältnisses mit dem Besteller, soweit nicht im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Eine anderweitige Verwendung der Inhalte, insbesondere deren Vervielfältigung oder Verbreitung, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von RÖSER MEDIA zulässig. Dem Besteller ist bekannt, dass von RÖSER MEDIA bereit gestellte Inhalte teilweise über Drittanbieter lizensiert werden, die eine unberechtigte Verwendung ihrer Inhalte streng verfolgen.
  3. Sollte RÖSER MEDIA von Dritten auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, oder sollte RÖSER MEDIA selbst feststellen, dass Rechtsverletzungen Dritter drohen oder bereits eingetreten sind, so behält RÖSER MEDIA sich vor, die angegriffenen Leistungsinhalte entweder zu löschen oder in einer Art und Weise umzugestalten, die nach Auffassung von RÖSER MEDIA mit geltendem Recht in Einklang steht sowie eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Der Vergütungsanspruch von RÖSER MEDIA wird hierdurch nicht berührt.

§ 8 Vergütung, Zahlungsarten, Ratenzahlungen, Gesamtfälligkeit bei Verzug

  1. Als Zahlungsarten stehen dem Besteller Lastschrift und Rechnung zur Verfügung.
  2. Die Vergütung kann in Raten gezahlt werden, sofern dies mit dem Besteller ausdrücklich vereinbart wird. Die jeweiligen Raten sind spätestens zum 3. eines jeden Monats fällig.
  3. Für den Fall, dass der Besteller mit einer Rate in Verzug gerät, wird die Forderung sofort insgesamt fällig. Ein bereits online gestellter Leistungsinhalt kann von RÖSER MEDIA offline gestellt werden, bis der Besteller die Rate oder, wenn dies von RÖSER MEDIA gefordert wird, den fälligen Gesamtbetrag gezahlt hat. Eine Laufzeitverlängerung der Online-Stellung ergibt sich hieraus nicht. Wurden die Leistungsinhalte noch nicht online gestellt, so verlängert sich die Frist zur Online-Stellung um den Zeitraum, in dem der Besteller die Rate, respektive den von RÖSER MEDIA im Verzugsfall geforderten Gesamtbetrag nicht zahlt.
  4. Erfolgt die Leistung der Vergütung nicht in Raten, so ist die Vergütung sofort fällig.
  5. Wird dem Besteller die Vergütung in Rechnung gestellt, so ist sie spätestens binnen 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzüge zu zahlen.
  6. Die Rechnung gilt spätestens drei Tage nach ihrer Absendung als zugegangen, es sei denn, der Besteller beweist einen späteren Zugang.

§ 9 Haftung

  1. Soweit RÖSER MEDIA öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste anbietet und hierbei eine Verpflichtung zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer entsteht, die nicht auf Vorsatz beruht, so ist die Haftung von RÖSER MEDIA für Vermögensschäden gem. § 44a TKG auf 12.500,- € je Endnutzer begrenzt. Gegenüber der Gesamtheit von Endnutzern, die durch eine nicht vorsätzlich begangene einheitliche Handlung oder ein nicht auf Vorsatz beruhendes einheitliches schadenverursachendes Ereignis geschädigt wurde, ist die Haftung von RÖSER MEDIA in der Summe auf 10 Millionen Euro begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung der Sätze 1 und 2 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht.
  2. Für alle anderen Fälle außerhalb des Anwendungsbereiches von Abs. 1 gilt: Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft haftet RÖSER MEDIA für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt.
  3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet RÖSER MEDIA im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Wenn RÖSER MEDIA durch einfache Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug geraten ist, wenn ihre Leistung unmöglich geworden ist oder wenn RÖSER MEDIA eine wesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf.
  4. Der vertragstypisch vorhersehbare Schaden wird in der Regel einen Betrag von 12.500,- € nicht übersteigen. Sollte der Besteller den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden anders beziffern, so wird er RÖSER MEDIA unverzüglich von dem seiner Ansicht nach zutreffenden Betrag in Kenntnis setzen.
  5. Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, wobei die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt bleibt.
  6. RÖSER MEDIA bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen.

§ 10 Mängelansprüche

  1. Im Falle einer Mangelhaftigkeit der Leistung stehen dem Besteller die gesetzlichen Mängelansprüche zu.
  2. Die Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen dritten Versuch der Nacherfüllung als fehlgeschlagen. RÖSER MEDIA ist jeweils eine angemessene Frist zur Nacherfüllung von mindestens drei Wochen zu setzen.
  3. Mängelansprüche verjähren binnen eines Jahres nach Abnahme. Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie, Arglist und Produkthaftung sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit gelten jedoch stets die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 11 Änderung der Vertragsbedingungen und Leistungen

  1. Die Vertragsbedingungen können geändert werden, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würden. Ferner können Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser Vertragsbedingungen hiervon betroffen sind.
  2. Die Leistungsbeschreibungen können geändert werden, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Besteller hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung nicht schlechter gestellt und von dieser nicht deutlich abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es technische Neuerungen auf dem Markt für die geschuldete Leistung gibt oder wenn Dritte, von denen RÖSER MEDIA zur Erbringung ihrer Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern.
  3. Nach den vorstehenden Absätzen beabsichtigte Änderungen der Vertragsbedingungen oder der Leistungsbeschreibungen werden dem Besteller mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Dem Besteller steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Besteller innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Besteller wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.

§ 12 Datenschutz

Die erhobenen Daten werden von uns für eigene Geschäftszwecke im Rahmen der Erfüllung des Vertrages, insbesondere zur Auftragserfassung und –bearbeitung sowie zur Rechnungsstellung verarbeitet. Weiter werden sie in dem für die Erfüllung des jeweiligen Vertragsverhältnisses benötigten Umfang und zu dem dortigen Zweck an die jeweils benannten Dritten übermittelt.

§ 13 Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

  1. RÖSER MEDIA ist berechtigt, die Leistungserbringung abzulehnen, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung eines Vorauftrages in Verzug ist.
  2. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 14 Kündigung durch RÖSER MEDIA

  1. RÖSER MEDIA kann ohne Angabe von Gründen innerhalb der ersten drei Monate das Vertragsverhältnis fristlos kündigen. Im Übrigen gelten die jeweils vereinbarten Vertragslaufzeiten.
  2. RÖSER MEDIA ist insbesondere zur Kündigung berechtigt, wenn der Besteller seine Mitwirkungspflichten, die sich insbesondere aus den § 3 der jeweils für das entsprechende Produkt geltenden Besonderen Bestimmungen (Teil B - L) ergeben, verstößt.
  3. Im Übrigen gelten die Kündigungsfristen gemäß den jeweiligen, besonderen Bestimmungen und den sonstigen Vereinbarungen der Parteien.

§ 15 Übertragung von Rechten, Formerfordernis, Rechtswahl, Gerichtsstand

  1. Der Besteller kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von RÖSER MEDIA auf einen Dritten übertragen.
  2. Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Textform, insbesondere durch Fax oder E-Mail, soweit nicht für einzelne Erklärungen etwas anderes bestimmt ist. Die Schriftformabrede selbst kann nur schriftlich aufgehoben werden.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Karlsruhe.

Teil B: Besondere Bestimmungen für Google-AdWords-Kampagnen

§ 1 Begriffsbestimmungen

  1. Google: Der Internetsuchdienst Google LLC („Google“), Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.
  2. Google AdWords: Ein von Google zur Verfügung gestellter kommerzieller Dienst, mit dessen Hilfe Werbeanzeigen erstellt werden, die über die Verwendung gewisser Keywords auf der Seite www.google.de bei der Eingabe von Suchbegriffen gezeigt werden. Wahlweise kann zusätzlich zur Google AdWords Kampagne auch eine Landing-Page beauftragt werden.
  3. Kampagne: Das Erstellen der Werbeanzeige(n) einschließlich der Auswahl der Keywords, der Einstellung des Tagesbudgets, der Sprachen, in denen die AdWords angezeigt werden sollen sowie das geografische Targeting.
  4. Keywords: Die Suchbegriffe, bei deren Eingabe auf der Website www.google.de die Werbeanzeige erscheinen soll.
  5. Landingpage: Auf AdWords-Kampagnen abgestimmte Websites, die auch für Mobilgeräte optimiert sind.

§ 2 Leistungsbeschreibung

  1. RÖSER MEDIA entwickelt für den Besteller auf der Grundlage seiner Angaben zunächst eine individuelle Strategie für eine jeweils spezifisch festgelegte Kampagne im Rahmen des von Google angebotenen AdWords-Programms.
  2. RÖSER MEDIA richtet sodann für den Besteller bei Google ein entsprechendes Benutzerkonto ein, das von RÖSER MEDIA verwaltet wird. Ein Vertragsverhältnis kommt dabei ausschließlich zwischen dem Besteller und RÖSER MEDIA sowie zwischen RÖSER MEDIA und Google zustande.
  3. RÖSER MEDIA legt für den Besteller Keywords fest. Eine kennzeichenrechtliche (insbes. markenrechtliche) Prüfung und Recherche mit Blick auf die verwendeten Keywords wird von RÖSER MEDIA nicht durchgeführt, sondern obliegt allein dem Besteller
  4. RÖSER MEDIA entwirft auf der Grundlage der Keywords Werbetexte, die bei Eingabe der für den Besteller hinterlegten Keywords auf der Website von Google erscheinen sollen. Die Anzeigentexte enthalten den von Seiten des Bestellers mitgeteilten Uniform Ressource Locator (URL), auf den der Nutzer durch Anklicken der Anzeige gelangen soll.
  5. Optional kann die Erstellung einer Landing-Page durch den Besteller mit beauftragt werden.
  6. RÖSER MEDIA wird bei Auftragsdurchführung auch die Option „weitgehend passende Keywords“ auf dem bei Google eingerichteten Benutzerkonto wählen. Im Rahmen dieser Funktion schaltet Google automatisch die Anzeigen des Bestellers für relevante Varianten der von RÖSER MEDIA angegeben Keywords. Welche Keywords als „relevante Varianten“ anzusehen sind, wird allein durch Google bestimmt und liegt nicht im Einflussbereich von RÖSER MEDIA. Sollte der Besteller mit der Wahl dieser Option unter den genannten Bedingungen nicht einverstanden sein, wird er RÖSER MEDIA dies unverzüglich nach Vertragsschluss mitteilen. Versäumt der Besteller dies, kann er sich nicht darauf berufen, von Google ausgewählte „weitgehend passende Keywords“ seien keine relevanten Varianten der von RÖSER MEDIA ausgewählten Keywords.
  7. Sollte sich Google entscheiden, Keywords und/oder Anzeigen/Kampagnen zurückzuweisen oder zu entfernen, so beschränkt sich die Verpflichtung von RÖSER MEDIA darauf, Google um Mitteilung der Gründe zu bitten und den Besteller über diesen Umstand zu informieren. Die Vergütungspflicht von RÖSER MEDIA wird hierdurch nicht berührt.
  8. Die Leistung gilt zum Kampagnenstart als vollständig erbracht.

§ 3 Positionierung der Anzeige, Besucherzahlen

  1. RÖSER MEDIA wird sich um eine möglichst gute Positionierung der von ihr generierten Anzeigentexte bemühen. Diese Positionierung ist jedoch auch von externen Faktoren abhängig, auf die RÖSER MEDIA keinen Einfluss hat. RÖSER MEDIA kann daher keine Gewähr für eine bestimmte Positionierung der Anzeigentexte übernehmen.
  2. Ziel der jeweiligen Google AdWords Kampagne ist die Steigerung von Besucherzahlen auf der vom Besteller angegebenen Webpräsenz. Eine solche Besucherzahlen-Steigerung hängt jedoch ebenfalls auch von nicht von RÖSER MEDIA beeinflussbaren Faktoren ab. Für eine tatsächliche Steigerung kann RÖSER MEDIA daher keine Gewähr übernehmen.
  3. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass eine von der Vorstellung des Bestellers abweichende Positionierung der Anzeige sowie eine nicht erreichte Steigerung der Besucherzahlen keinen Mangel darstellen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Bestellers

  1. Der Besteller wird RÖSER MEDIA bei Auftragserteilung mitteilen, wie viele Kampagnen er wünscht. Der Besteller ist insofern verpflichtet, bei Vertragsschluss einen Maximalbetrag (einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer) anzugeben, den er für die Suchmaschinenwerbung aufwenden will.
  2. Der Besteller stellt sicher, dass die von ihm angegebene Internetadresse, die im Anzeigentext erscheinen soll, richtig ist. RÖSER MEDIA übernimmt keinerlei Verantwortung dafür, dass die Internetadresse zum Zeitpunkt des Anklickens durch den jeweiligen Internetnutzer erreichbar ist.
  3. RÖSER MEDIA ist neben den Gründen aus Teil A § 5 Abs. 2 dieser AGB auch berechtigt, die Kampagne zu löschen oder nicht online zu stellen, wenn die Inhalte der Kampagne gegen die Werberichtlinien von Google verstoßen. Die Werberichtlinien von Google sind im Internet frei zugänglich und können dort jederzeit eingesehen werden.

§ 5 Onlinestellung der Kampagne, Vertragsbeendigung

  1. Die Onlinestellung der Leistungsinhalte ergibt sich aus dem Auftragsschein.
  2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist das Recht zur Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Besteller gegen Regelungen dieser AGB aus Teil A §§ 5, 6, 8 oder sonstige gesetzliche Vorschriften verstößt.
  3. Das Benutzerkonto bzw. die von RÖSER MEDIA auf dem Benutzerkonto eingepflegten Daten der Kampagne werden nach Vertragsbeendigung nur auf Anforderung des Bestellers an diesen übergeben.

§ 6 Datenübermittlung an und Datenverarbeitung, und -nutzung durch Google

  1. Der Besteller hat sich im Vorfeld dieses Vertragsschlusses ausreichend über die Verwendung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten durch Google informiert. Ihm sind die Risiken einer Datenübermittlung an Google daher bekannt.
  2. Dem Besteller ist bewusst, dass im Falle der Beauftragung von Google AdWords-Kampagnen seine personenbezogenen Daten an Google weitergegeben werden müssen und sodann durch Google auf Servern im Ausland gespeichert werden. RÖSER MEDIA kann nach der Übermittlung der Daten an Google nicht mehr beeinflussen, was mit den Daten geschieht.

Teil C: Besondere Bestimmungen für Facebook- Kampagnen

§ 1 Begriffsbestimmungen

  1. Facebook: Facebook Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Dublin 2, Irland
  2. Facebook Ads: Es handelt sich hier um Werbeanzeigen, welche dem registrierten User auf Facebook angezeigt werden. Die Anzeigen werden dem User u.a. entsprechend nach Standort, Alter, Geschlecht, Ausbildung und Interessen angezeigt (Targeting). Die Anzeigen werden je nach Typ im mobilen Newsfeed, auf Instagram, auf dem Desktop (Newsfeed & rechte Spalte) sowie auf Facebook Partnerseiten ausgeliefert. Neben dem „Werbetext“ kann jede Anzeige ein Bild/Bildergalerie oder Video enthalten.
  3. Kampagne: Hierunter versteht man das Erstellen der Werbeanzeige(n) einschließlich der Auswahl der Zielgruppen, der Einstellung des Budgets, sowie das geografische Targeting.
  4. Fanpage: Öffentliches Profil auf dem Social Network Facebook
  5. Landingpage: Auf Facebook-Kampagnen abgestimmte Websites, die auch für Mobilgeräte optimiert sind.

§ 2 Leistungsbeschreibung

  1. RÖSER MEDIA entwickelt für den Besteller auf der Grundlage seiner Angaben zunächst eine individuelle Strategie für eine jeweils spezifisch festgelegte Kampagne im Rahmen des von Facebook angebotenen Facebook Werbeanzeigen Managers.
  2. RÖSER MEDIA richtet sodann für den Besteller bei Facebook ein entsprechendes Benutzerkonto ein, das von RÖSER MEDIA verwaltet wird. Ein Vertragsverhältnis kommt dabei ausschließlich zwischen dem Besteller und RÖSER MEDIA sowie zwischen RÖSER MEDIA und Facebook zustande.
  3. RÖSER MEDIA schlägt dem Besteller Zielgruppen vor. Der Besteller teilt RÖSER MEDIA unverzüglich etwaige Ergänzungswünsche mit. Sofern der Besteller keine abweichenden Vorschläge konkret mitteilt, wird der Vorschlag von RÖSER MEDIA verbindlich.
  4. RÖSER MEDIA entwirft auf der Grundlage der Kundenwebsite und des vom Besteller mitzuteilenden Werbeziels (Zielgruppen und geographischer Raum) Werbeanzeigen, die in den Anzeigen von Facebook erscheinen sollen. In der Anzeigengestaltung ist RÖSER MEDIA frei, soweit nicht der Besteller ausdrücklich bestimmte Formulierungen vorgibt. Die Anzeigentexte enthalten den von den Seiten des Bestellers mitgeteilten Uniform Ressource Locator (URL) oder auch andere Ziele, auf den der Nutzer durch Anklicken der Anzeige gelangen soll. Von Röser MEDIA zur Verfügung gestellte Bilder, Anzeigentexte und sonstige urheberrechtlich geschützte Inhalte dürfen nur für die Dauer und in direktem Zusammenhang mit der über Röser MEDIA beauftragten Facebook-Kampagne genutzt werden.
  5. Optional kann die Erstellung einer Landing-Page durch den Besteller kostenpflichtig beauftragt werden.
  6. Sollte sich Facebook entscheiden, Zielgruppen und/ oder Anzeigen/Kampagnen zurückzuweisen oder zu entfernen, so beschränkt sich die Verpflichtung von RÖSER MEDIA darauf, Facebook um Mitteilung der Gründe zu bitten und den Besteller über diesen Umstand zu informieren. Die Vergütungspflicht von RÖSER MEDIA wird hierdurch nicht berührt.
  7. Die Kosten für die Schaltung der Anzeigen bei Facebook hat der Besteller zu tragen. RÖSER MEDIA wird dem Besteller die anfallenden Kosten unter Berücksichtigung des vereinbarten Budgets und Servicegebühr weiterberechnen.
  8. Die Leistung gilt zum Kampagnenstart als vollständig erbracht.

§ 3 Positionierung der Anzeige, Besucherzahlen

  1. RÖSER MEDIA wird sich um eine möglichst gute zielgruppenrelevante Ausspielung der von ihr erstellten Anzeigen bemühen. Diese Ausspielung ist jedoch auch von externen Faktoren, insbesondere dem von Facebook verwendeten Verfahren, abhängig, auf die RÖSER MEDIA keinen Einfluss hat. RÖSER MEDIA kann daher keine Gewähr für die tatsächliche Ausspielung der Anzeigen bei bestimmten Zielgruppen, übernehmen.
  2. Ziel der jeweiligen Facebook Kampagne ist die Steigerung von Besucherzahlen auf der vom Besteller angegebenen Webpräsenz. Eine solche Besucherzahlen-Steigerung hängt jedoch auch von nicht von RÖSER MEDIA beeinflussbaren Faktoren ab. Für eine tatsächliche Steigerung kann RÖSER MEDIA daher keine Gewähr übernehmen.
  3. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass eine von der Vorstellung des Bestellers abweichende Ausspielung der Anzeige sowie eine nicht erreichte Steigerung der Besucherzahlen keinen Mangel darstellen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Bestellers

  1. Der Besteller wird RÖSER MEDIA bei Auftragserteilung mitteilen, wie viele Kampagnen er wünscht. Der Besteller ist insofern verpflichtet, bei Vertragsschluss einen Maximalbetrag (zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer) anzugeben, den er für die bei Facebook zu schaltenden Werbemaßnahmen aufwenden will.
  2. Der Besteller stellt sicher, dass die von ihm angegebene Internetadresse (oder auch anderes Ziel wie z.B. Telefonnummer), die im Anzeigentext erscheinen soll, richtig ist. RÖSER MEDIA übernimmt keinerlei Verantwortung dafür, dass die Internetadresse, Telefonnummer und ggf. weiteren Kontaktdaten des Bestellers zum Zeitpunkt des Anklickens durch den jeweiligen Internetnutzer erreichbar sind.
  3. RÖSER MEDIA ist neben den Gründen aus Teil A § 5 Abs. 2 dieser AGB auch berechtigt, die Kampagne zu löschen oder nicht online zu stellen, wenn die Inhalte der Kampagne gegen die Werberichtlinien von Facebook verstoßen. Die Werberichtlinien von Facebook sind im Internet frei zugänglich und können dort jederzeit eingesehen werden. Der Besteller wird sich über die jeweils geltenden Werberichtlinien selbständig informieren.

§ 5 Onlinestellung der Kampagne, Vertragsbeendigung

  1. Die Onlinestellung der Leistungsinhalte sowie die Laufzeit des Vertrages ergeben sich aus dem Auftragsschein.
  2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund für RÖSER MEDIA liegt insbesondere vor, wenn der Besteller gegen Regelungen dieser AGB aus Teil A §§ 5, 6, 8 oder sonstige gesetzliche Vorschriften verstößt.
  3. Das Benutzerkonto mit den ggf. von RÖSER MEDIA auf dem Benutzerkonto eingepflegten Daten der Kampagne werden nach Vertragsbeendigung im Rahmen der von Facebook bereitgestellten Möglichkeiten auf gesonderte Anforderung des Bestellers an diesen übergeben.

§ 6 Datenübermittlung an und Datenverarbeitung, und -nutzung durch Facebook

  1. Der Besteller hat sich im Vorfeld dieses Vertragsschlusses ausreichend über die Verwendung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten durch Facebook informiert. Ihm sind die Risiken einer Datenübermittlung an Facebook daher bekannt.
  2. Dem Besteller ist bewusst, dass im Falle der Beauftragung von Facebook Kampagnen seine personenbezogenen Daten an Facebook weitergegeben werden müssen und sodann durch Facebook auf Servern im Ausland gespeichert werden. RÖSER MEDIA selbst kann nach der Übermittlung der Daten an Facebook nicht mehr beeinflussen, was mit den Daten geschieht.

Teil D: Besondere Bestimmungen für Landingpages, MOPS, BHP und individuelle Webseitengestaltung

§ 1 Begriffsbestimmungen

  1. Landingpage: Auf AdWords-Kampagnen abgestimmte Websites, die auch für Mobilgeräte optimiert sind.
  2. MOPS: mobile optimierte Webseiten.
  3. BHP: Business-Homepage
  4. Individualseiten: Seiten, die nach den individuellen Vorstellungen des Bestellers gestaltet werden.

§ 2 Leistungsbeschreibung

  1. RÖSER MEDIA erstellt zunächst auf der Basis der Angaben des Bestellers gemeinsam mit dem Besteller einen Leistungskatalog. Bei MOPS werden keine Individualseiten, sondern standardisierte Seiten erstellt, bei denen folgende Kriterien festgelegt werden können: Bilder, Logo, Video, Kontaktformular, Karte. Im Falle der Beauftragung individueller Websites und BHPs können die Inhalte individuell festgelegt werden. Dieser Leistungskatalog wird dem Besteller zwecks Prüfung und schriftlicher Freigabeerklärung präsentiert. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen ab Zugang beim Besteller kein Widerspruch, so ist RÖSER MEDIA berechtigt, auf der Basis des nicht gerügten Konzepts mit der Erstellung der Website fortzufahren.
  2. Lehnt der Besteller den Leistungskatalog ab, so wird gemeinsam mit dem Besteller ein modifizierter Leistungskatalog erarbeitet. Auch dieser Leistungskatalog wird dem Besteller zwecks Prüfung und schriftlicher Freigabeerklärung präsentiert. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen ab Zugang beim Besteller kein Widerspruch, so ist RÖSER MEDIA berechtigt, auf der Basis des nicht gerügten Konzepts mit der Erstellung der Website fortzufahren. Wird dieser modifizierte Leistungskatalog ebenfalls abgelehnt, ist RÖSER MEDIA berechtigt, den Vertrag zu kündigen und die für die Konzeptentwicklungsphase anteilig vereinbarte bzw. angemessene Vergütung zu verlangen.
  3. Später als zwei Wochen nach Zugang des Leistungskataloges beim Besteller von diesem geäußerte Änderungswünsche werden nur nach ausdrücklicher Bestätigung von RÖSER MEDIA berücksichtigt und entsprechend dem zusätzlichen Aufwand angemessen vergütet.
  4. Der Zugang des Leistungskataloges beim Besteller wird, wenn die Übermittlung auf elektronischem Wege erfolgt, am Tage der Absendung vermutet und, wenn die Übermittlung auf dem Postwege erfolgt, drei Tage nach der Aufgabe zur Post vermutet.
  5. Nach Fertigstellung der Website und deren Einstellen in das Internet unter der vom Besteller mitgeteilten Domain, ist der Besteller innerhalb von fünf Werktagen zur schriftlichen Abnahme der Website verpflichtet, sofern die Leistung den vertraglichen Spezifikationen sowie dem freigegebenen Konzept entspricht. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Website als abgenommen.
  6. Die Leistung gilt mit Einstellen der Website in das Internet als vollständig erbracht.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Bestellers

  1. Sofern eine Domainregistrierung vereinbart wurde, teilt der Besteller RÖSER MEDIA mit, welche Domain für ihn registriert werden soll. Er hat zuvor umfassend geprüft, ob diese Domain frei von Rechten Dritter, insbesondere Namens- und Markenrechten Dritter ist und stellt RÖSER MEDIA von jeglichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern hin frei, denen RÖSER MEDIA deshalb ausgesetzt ist, weil die vom Besteller angegebene Domain Rechte Dritter verletzt, es sei denn, dies ist auf ein alleiniges oder weit überwiegendes Verschulden von RÖSER MEDIA zurückzuführen. Dem Besteller bekannt werdende Rechtsverletzungen Dritter hat dieser RÖSER MEDIA unverzüglich mitzuteilen. Der Besteller hat eigene Maßnahmen zur Abwehr von im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis stehenden Ansprüchen mit RÖSER MEDIA abzustimmen. Die Freistellung umfasst auch die Kosten der Rechtsverfolgung.
  2. Der Besteller stellt auf Nachfrage alle erforderlichen Inhalte in dem von RÖSER MEDIA geforderten Dateiformat zur Verfügung. Die gesetzten Fristen sind unbedingt einzuhalten.

§ 4 Registrierung und Verwaltung von Internetdomains

  1. Sofern eine Domain-Registrierung vereinbart wird, registriert RÖSER MEDIA zunächst die vom Besteller benannte Domain für den Besteller bei der zuständigen Vergabestelle.
  2. RÖSER MEDIA übernimmt keine Prüfung der vom Besteller gewünschten Domainbezeichnung auf mögliche Verletzung von Rechten Dritter, insbesondere Namens- und Markenrechten. Dies ist ausdrücklich Aufgabe des Bestellers.
  3. Im Falle einer Domainregistrierung hat sich RÖSER MEDIA an die Registrierungsbedingungen und -richtlinien der für die Vergabe zuständigen Stellen zu halten. Der Besteller hat sich vor Vertragsschluss über diese Bedingungen informiert und ist mit möglichen Leistungseinschränkungen, die sich aus diesen Bedingungen ergeben, ausdrücklich einverstanden. Auf Anfrage werden dem Besteller die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle übersandt. Sie sind im Internet u.a. abrufbar unter www.denic.de sowie unter www.knipp.de
  4. Bei der Registrierung, Ummeldung oder Pflege einer Domain wird RÖSER MEDIA im Verhältnis zwischen dem Besteller und der Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig. RÖSER MEDIA tritt hierbei im Namen und für Rechnung des Bestellers auf. Registrierung und Betreuung erfolgen nach Maßgabe der Absprache mit dem Besteller sowie gemäß den jeweiligen Geschäftsbedingungen und -richtlinien der jeweiligen Vergabestelle.
  5. Dem Besteller ist bekannt, dass Name und Adresse des Nutzungsberechtigten bei der DENIC sowie in der RIPE-Datenbank zwingend und dauerhaft gespeichert werden und in der sog. „whois“- Abfrage im Internet für ihn selbst und Dritte jederzeit einsehbar sind.
  6. RÖSER MEDIA kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass die für den Besteller beantragte Domain diesem auch tatsächlich zugeteilt wird. Eine Zuteilung sowie auch die Ablehnung der Zuteilung liegen ausschließlich in der Kompetenz der jeweiligen Zuteilungsstelle.
  7. Wünscht der Besteller vor Ende der Registrierungsdauer der Domain einen Providerwechsel, eine Übertragung der Domain auf einen Dritten oder die Löschung der Domain jeweils vor Vertragsende, so wird die vertraglich vereinbarte Vergütungspflicht hiervon nicht berührt. Der Vertrag wird durch das Verlangen des Bestellers gekündigt und die Vergütung hierdurch sofort insgesamt fällig. RÖSER MEDIA wird die für das Bestellerverlangen erforderlichen Schritte unverzüglich veranlassen, sofern
    1. der Besteller RÖSER MEDIA über den beabsichtigten Providerwechsel schriftlich informiert hat,
    2. der neue Provider des Bestellers einen Auftrag zum Providerwechsel bei der zuständigen Vergabestelle gestellt hat und
    3. der Besteller die bis zum eigentlichen Vertragsende anfallende, durch die Kündigung des Bestellers sofort fällig werdende Vergütung an RÖSER MEDIA insgesamt gezahlt hat.

§ 5 Abrufmöglichkeit

  1. Für Inhalte, die auf den Servern von RÖSER MEDIA gespeichert sind, gewährleistet RÖSER MEDIA eine Abrufmöglichkeit mit einer Verfügbarkeit von 99,0 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von RÖSER MEDIA liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, usw.), nicht zu erreichen ist.
  2. Ausgenommen sind auch Zeiten für erforderliche Wartungsarbeiten an Geräten oder Datenleitungen. RÖSER MEDIA ist bemüht dem Besteller frühestmöglich per E-Mail über den Zeitpunkt und die voraussichtliche Dauer von Wartungsarbeiten zu unterrichten. RÖSER MEDIA kann den Zugang zu den Inhalten beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.

§ 6 Leistungserbringung, Vertragsbeendigung; -Schriftformerfordernis

  1. Die Onlinestellung der Landingpage ist in der Regel gekoppelt an die Google AdWords-Kampagne.
  2. Die Onlinestellung der MOPS sowie der individuell gestalteten Websites beträgt zunächst ein Jahr und verlängert sich jeweils um die gleiche Vertragslaufzeit, wenn die Parteien das Vertragsverhältnis nicht spätestens vier (4) Wochen vor dem jeweiligen Ende der Schaltungsdauer schriftlich kündigen.
  3. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Besteller gegen Regelungen dieser AGB aus Teil A §§ 5, 6, 8 oder sonstige gesetzliche Vorschriften verstößt.
  4. Landingpage und MOPS beinhalten auf den Servern der RÖSER MEDIA gespeicherte Inhalte, die dem Kunden nach Vertragsende nicht mehr zur Verfügung stehen. Nach Beendigung des Vertrages kann dem Besteller auf Anforderung die Domain der MOPS übertragen werden. Eine Übertragung der Seite ist nicht möglich. Bei Individualseiten kann dem Besteller auf Anforderung die entsprechende Domain sowie die Seite übertragen werden.
  5. Abweichend von dem in § 15 bestimmten Textformerfordernis bedürfen Kündigungserklärung von Vertragsverhältnissen nach diesem Teil D der Schriftform. Soweit Erklärungen in Bezug auf Domainrechtsverhältnisse abzugeben sind, so bedürfen diese der Schriftform und sind von dem jeweiligen Domaininhaber zu erklären. Soweit es sich bei dem Besteller und dem Domaininhaber um verschiedene Rechtspersonen handelt, so verpflichtet sich der Besteller, eine entsprechende Erklärung des Domaininhabers zu beschaffen.
  6. Die Leistung gilt mit der Onlinestellung als vollständig erbracht.

Teil E: Besondere Bestimmungen für Google My Business Einträge

§ 1 Begriffsbestimmungen

  1. Google: Der Internetsuchdienst Google LLC („Google“), Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.
  2. Google My Business Eintrages: Einrichtung eines Google My Business Eintrages, der in Google My Business spezifischer Darstellung im Internet veröffentlicht wird

§ 2 Leistungsbeschreibung

  1. RÖSER MEDIA erbringt für den Besteller die Einrichtung des Google My Business Eintrages. Hierzu gehören, sofern nichts anderes vereinbart ist, die Angabe der Unternehmensbezeichnung sowie der Informationstexte, die Zuordnung zu den aus Sicht von RÖSER MEDIA relevanten Branchenkategorien, die Angabe von Adress-Details und Öffnungszeiten sowie die Medienpflege durch das Einstellen von Fotos, Logo, Videos, sofern vom Besteller beauftragt.
  2. Mit einem Google My Business Eintrag erscheint das Unternehmen in der Google Suche, in Google Maps sowie auf Google + ohne dass RÖSER MEDIA hierauf und auf die jeweiligePositionierung Einfluss nehmen kann. Auf Bewertungen, die über Google zum Eintrag abgegeben werden, hat RÖSER MEDIA ebenfalls keinen Einfluss und kann insbesondere diese nicht löschen oder die Löschung veranlassen.
  3. Die Leistung gilt mit der Onlinestellung als vollständig erbracht.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Bestellers

  1. Bei der Beauftragung von Google My Business Einträgen leitet der Besteller RÖSER MEDIA den von Google aus datenschutzrechtlichen Gründen an seine Hausadresse übermittelten Zugangscode zur Onlinestellung der Website unaufgefordert und unverzüglich weiter.
  2. Ebenfalls übermittelt der Kunde alle erforderlichen und von RÖSER MEDIA angefragten Inhalte zur Google My Business Erstellung unverzüglich nach Aufforderung in dem von RÖSER MEDIA geforderten Dateiformat.

§ 4 Onlinestellung des Google My Business Eintrags

  1. Die Onlinestellung der Leistungsinhalte erfolgt auf ein Jahr ab dem ersten Schaltungstag, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist. Der erste Schaltungstag kann von dem zwischen den Parteien vereinbarten Datum abweiche, wenn der Besteller nicht rechtzeitig die Zugangsdaten an RÖSER MEDIA übersendet. In diesem Fall erfolgt die Onlinestellung ab dem tatsächlichen Tag der Schaltung.
  2. Die Onlinestellung verlängert sich jeweils um die gewählte Vertragslaufzeit, wenn die Parteien das Vertragsverhältnis nicht spätestens drei (3) Monate vor dem jeweiligen Ende der Schaltungsdauer schriftlich kündigen.
  3. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Besteller gegen Regelungen dieser AGB aus Teil A §§ 5, 6, 8 oder sonstige gesetzliche Vorschriften verstößt.
  4. Nach Ende des Vertragsverhältnisses wird RÖSER MEDIA den Eintrag nicht länger betreuen. Der Besteller ist gehalten, sich selbständig um eine Löschung bei Google zu bemühen, sofern dies gewünscht ist. Die Löschung muss durch den Eintragsinhaber veranlasst werden und wird nicht durch RÖSER MEDIA veranlasst.

§ 5 Datenschutz

  1. Der Besteller hat sich im Vorfeld dieses Vertragsschlusses ausreichend über die Verwendung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten durch Google informiert. Ihm sind die Risiken einer Datenübermittlung an Google daher bekannt.
  2. Dem Besteller ist bewusst, dass im Falle der Beauftragung eines Google My Business Eintrages seine personenbezogenen Daten an Google weitergegeben werden müssen und damit auf Servern im Ausland gespeichert werden. RÖSER MEDIA kann nach der Übermittlung der Daten an Google nicht mehr beeinflussen, was mit den Daten geschieht. Für etwaige Datenschutzverstöße durch Google ist RÖSER MEDIA daher nicht verantwortlich.

Teil F: Besondere Bestimmungen für auskunft.de

§ 1 Begriffsbestimmungen

Auskunft.de ist eine Suchmaschine für regionale Dienstleister, betrieben von der Alpha9 Marketing GmbH & Co. KG, Bornheimer Str. 129, 53119 Bonn (Handelsregister AG Bonn Nr. HRA 6413)

§ 2 Leistungsbeschreibung

RÖSER MEDIA erbringt für den Besteller die Einrichtung eines Auskunft.de Eintrages. Hierzu gehören die Angabe der Unternehmensbezeichnung, Adress-Details und falls vorhanden die URL, außerdem ein individueller Titel und eine Unternehmensbeschreibung sowie Keywords, unter denen der Eintrag gelistet werden soll. Wünscht der Besteller einen Titel und eine Unternehmensbeschreibung, die vom organischen Titel und/oder Unternehmenstext abweicht, so muss dieser im Auftrag ausdrücklich angegeben werden.
Mit einem Auskunft.de Eintrag erscheint das Unternehmen in der Auskunft.de Suche unter der gewünschten Keyword/Ort-Kombination, wobei als Ort der Firmenstandort sowie der im Auftrag vereinbarte Radius um diesen Standort gilt.
Der Eintrag erscheint im Wechsel mit anderen auf einer der hervorgehobenen Positionen. Röser MEDIA kann keinen Einfluss darauf nehmen, auf welcher der Positionen der Eintrag ausgeliefert wird.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Bestellers

Bei der Beauftragung von Auskunft.de-Einträgen übermittelt der Besteller die von ihm gewünschten Angaben und Inhalte an RÖSER MEDIA.

§ 4 Onlinestellung des Auskunft.de Eintrages

Die Onlinestellung der Leistungsinhalte erfolgt auf ein Jahr ab dem ersten Schaltungstag, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist.
Die Leistung gilt mit der Onlinestellung des Auskunft.de-Eintrages als vollständig erbracht.

§ 5 Datenschutz

Dem Besteller ist bewusst, dass im Falle der Beauftragung eines Auskunft.de Eintrages seine im Rahmen des Auftrags getätigten, personenbezogenen Daten an den Betreiber des Portals Auskunft.de weitergegeben werden.

Teil G: Besondere Bestimmungen für Offline-Marketing

§ 1 Begriffsbestimmungen

Offline-Marketing: Vermarktung von Printartikeln (Flyer, Aufsteller, Poster etc.), die das Online-Angebot des Bestellers ergänzen sollen.

§ 2 Leistungsbeschreibung

  1. RÖSER MEDIA gestaltet Printprodukte im Corporate Design der Website des Bestellers, auf Wunsch mit Quick Response-Code, der zur Webseite des Bestellers verlinkt.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Bestellers

Der Besteller wird RÖSER MEDIA alle angeforderten Inhalte in dem von RÖSER MEDIA geforderten Dateiformat unverzüglich nach Aufforderung übermitteln.

Teil H: Besondere Bestimmungen für Email Service und Hosting

§ 1 Begriffsbestimmungen

  1. Landingpage: Auf AdWords-Kampagnen abgestimmte Websites, die auch für Mobilgeräte optimiert sind.
  2. MOPS: mobile optimierte Webseiten.
  3. Individualseiten: Seiten, die nach den individuellen Vorstellungen des Bestellers gestaltet werden.

§ 2 Leistungsbeschreibung

  1. E-Mail Service umfasst das Empfangen, Speichern und Übermitteln von an den Besteller gerichteten E-Mails sowie das Empfangen, Speichern und Übermitteln von E-Mails, die der Besteller an von ihm benannte Empfänger versenden möchte.
  2. Hosting umfasst das Zurverfügungstellen von Web-Speicherplatz auf Servern der Rudolf Röser AG.
  3. Der Zugang des Bestellers zu seinem Emailaccount erfolgt passwortgeschützt unter Verwendung der von Röser MEDIA zugeteilten Zugangsdaten. Hat der Besteller mehrere Accounts, so erhält jeder berechtigte Nutzer eigene Zugangsdaten und ein eigenes Passwort.
  4. Röser MEDIA gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Röser MEDIA liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. Röser MEDIA kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
  5. Aus Gründen des technischen Fortschritts, der Sicherheit, der technischen Verfügbarkeit inklusive des Supports von Anbieter- oder Herstellerseite sowie aus Gründen des stabilen Betriebs und der Integrität der Röser MEDIA-Systeme oder um ihrer Obliegenheit, technisch aktuelle Lösungen bereitzustellen, nachzukommen, behält sich Röser MEDIA vor, einzelne Features, Anwendungen, Skripten und Programme abzuschalten, soweit der Vertragszweck dadurch nicht erheblich verändert wird und die Änderung für den Besteller nicht unzumutbar erscheint. Röser MEDIA bemüht sich, soweit es in ihrem Einflussbereich liegt, dem Besteller technische Alternativen anzubieten, z.B. Upgrades oder aktualisierte Versionen.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Bestellers, Haftungsfreistellung

  1. Der Besteller ist verpflichtet, auf seinem E-Mail Account eingehende Nachrichten regelmäßig, in Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. RÖSER MEDIA ist berechtigt, für den Besteller auf dem bereitgestellten Account eingegangene Nachrichten abzulehnen, wenn die eingeräumte Kapazitätsgrenze überschritten ist.
  2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt für sämtliche E-Mail-Postfächer ein Gesamtspeichervolumen von jeweils 1 GB.
  3. Der Besteller verpflichtet sich, keine E-Mails mit Werbeinhalten von seinem durch RÖSER MEDIA eingerichteten Account zu versenden, insbesondere solche E-Mails nicht massenhaft zu verbreiten (sog. Spamming).
  4. Der Besteller ist verpflichtet, die Zugangsdaten und die Passwörter geheim zu halten sowie die unberechtigte Nutzung durch Dritte zu verhindern. Der Besteller wird RÖSER MEDIA bei Kenntnis eines Missbrauchs von Zugangsdaten oder Passwörtern oder des Zugangs mittels IP-Check unverzüglich unterrichten. RÖSER MEDIA ist bei Missbrauch berechtigt, den Zugang zu der Datenbank so lange zu sperren bis die Umstände aufgeklärt sind und der Missbrauch abgestellt ist. Der Besteller haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch.
  5. Der Besteller stellt RÖSER MEDIA von allen Ansprüchen auf erstes Anfordern hin frei, denen RÖSER MEDIA ausgesetzt ist, weil der Besteller seine Pflicht aus Abs. 3 und 4 verletzt, es sei denn, dies ist auf ein alleiniges Verschulden von RÖSER MEDIA zurückzuführen. Dem Besteller bekanntwerdende Rechtsverletzungen hat dieser RÖSER MEDIA unverzüglich mitzuteilen. Der Besteller hat eigene Maßnahmen zur Abwehr von im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis stehenden Ansprüchen mit RÖSER MEDIA abzustimmen. Die Freistellung umfasst auch die Kosten der Rechtsverfolgung.

§ 4 Leistungserbringung

  1. Die Leistungserbringung ist gekoppelt an die Registrierung der Domäne sowie an die Schaltung von MOPS, der individuellen Website und/oder der Landing-Page, zu der der E-Mail Service angeboten wird.
  2. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Besteller gegen Regelungen dieser AGB aus Teil A §§ 5, 6, 8 oder sonstige gesetzliche Vorschriften verstößt.

Teil I: Besondere Bestimmungen für Apps

§ 1 Begriffsbestimmungen

App Yourself bezeichnet einen App-Baukasten appyourself.net, bei dem durch die Nutzung eines browserbasierten Konfigurators Web Apps und Smartphone Apps erstellt werden können.

§ 2 Leistungsbeschreibung

  1. RÖSER MEDIA entwickelt für den Besteller auf der Grundlage seiner Angaben zunächst ein Konzept für die beauftragte App.
  2. RÖSER MEDIA erstellt sodann für den Besteller eine dem Konzept entsprechende App, die üblicherweise an das Corporate Design des Bestellers angelehnt ist.
  3. RÖSER MEDIA ermöglicht dem Besteller Zugriff auf das Content Management System der App.
  4. RÖSER MEDIA veranlasst sodann die Veröffentlichung der App in den App Stores iOS und Android sowie als Webapp.
  5. Die Leistung gilt mit der Onlinestellung der App als vollständig erbracht.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Bestellers, Haftungsfreistellung

  1. Der Besteller stellt alle erforderlichen Inhalte und Informationen, die für die Erstellung der App erforderlich sind, in einem von RÖSER MEDIA gewünschten Dateiformat zur Verfügung.
  2. Der Besteller stellt sicher, dass durch die Inhalte und Informationen, sowie, bei Verwendung eines Corporate Designs, das Design, Bilder und Zeichen, keine Rechte Dritter berührt werden. Er hat umfassend geprüft, ob diese frei von Rechten Dritter, insbesondere Namens- und Markenrecht, sind.
  3. Der Besteller stellt sicher, dass ein Zugriff auf das Content Management System nur durch berechtigte Personen erfolgt. Der Besteller wird RÖSER MEDIA bei Kenntnis eines Missbrauchs von Zugangsdaten oder Passwörtern unverzüglich unterrichten. RÖSER MEDIA ist bei Missbrauch berechtigt, den Zugang so lange zu sperren bis die Umstände aufgeklärt sind und der Missbrauch abgestellt ist. Der Besteller haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch.
  4. Der Besteller stellt RÖSER MEDIA von allen Ansprüchen auf erstes Anfordern hin frei, denen RÖSER MEDIA ausgesetzt ist, weil der Besteller seine Pflichten aus Abs. 2 und 3 verletzt, es sei denn, dies ist auf ein alleiniges Verschulden von RÖSER MEDIA zurückzuführen. Dem Besteller bekannt werdende Rechtsverletzungen hat dieser RÖSER MEDIA unverzüglich mitzuteilen. Der Besteller hat eigene Maßnahmen zur Abwehr von im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis stehenden Ansprüchen mit RÖSER MEDIA abzustimmen. Die Freistellung umfasst auch die Kosten der Rechtsverfolgung.

§ 4 Abrufmöglichkeit

  1. RÖSER MEDIA gewährleistet eine Verfügbarkeit von 99,0 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von RÖSER MEDIA liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, usw.), nicht zu erreichen ist.
  2. Ausgenommen sind auch Zeiten für erforderliche Wartungsarbeiten an Geräten oder Datenleitungen. RÖSER MEDIA ist bemüht dem Besteller frühestmöglich per E-Mail über den Zeitpunkt und die voraussichtliche Dauer von Wartungsarbeiten zu unterrichten. RÖSER MEDIA kann den Zugang zu den Inhalten beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.

§ 5 Veröffentlichung der App

  1. Die Onlinestellung verlängert sich jeweils um die gewählte Vertragslaufzeit, wenn die Parteien das Vertragsverhältnis nicht spätestens drei (3) Monate vor dem jeweiligen Ende der Onlinestellung schriftlich kündigen.
  2. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Besteller gegen Regelungen dieser AGB aus Teil A §§ 5, 6, 8 oder sonstige gesetzliche Vorschriften verstößt.
  3. Nach Ende des Vertragsverhältnisses wird RÖSER MEDIA die App nicht länger betreuen. Nach Ende des Vertragsverhältnisses steht die App nicht mehr zur Verfügung. Eine Übertragung der App an den Kunden ist nicht möglich.

Teil J: Besondere Bestimmungen für Stellenmarkt

§ 1 Begriffsbestimmungen

Stellenmarkt bezeichnet die Veröffentlichung „Stellenmarkt für Auszubildende“ von RÖSER MEDIA und umfasst dabei die Printversion, die Internetapplikation sowie die dazugehörige App.

§ 2 Leistungsbeschreibung

  1. RÖSER MEDIA veröffentlicht die vom Besteller eingereichte(n) Stellenanzeige(n) in der Printversion des Stellenmarktes. Zudem wird die jeweilige Stelle unter Nennung der Bezeichnung und einer Kontaktmöglichkeit in der Internetapplikation und der App veröffentlicht.
  2. Die Printversion des Stellenmarktes erscheint einmal im Jahr und wird von RÖSER MEDIA an die Abgangsklassen der allgemeinbildenden Schulen im jeweiligen Einzugsgebiet der jeweiligen Ausgabe versendet.
  3. Die Leistung gilt mit Erscheinen der Printversion als vollständig erbracht.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Bestellers

  1. Der Besteller stellt die Stellenanzeige rechtzeitig in einem von RÖSER MEDIA gewünschten Dateiformat zur Verfügung, soweit sie nicht von RÖSER MEDIA in Absprache mit dem Kunden gestaltet wird.
  2. Der Besteller stellt sicher, dass die an RÖSER MEDIA übermittelte Stellenanzeige den Anforderungen der §§ 11, 7 AGG entspricht und insbesondere nicht den Diskriminierungsverboten des § 1 AGG widerspricht.
  3. Der Besteller informiert RÖSER MEDIA umgehend bei der Besetzung der ausgeschriebenen Stelle, sodass die Ausschreibung aus der Internetapplikation und der App gelöscht werden können.

§ 4 Leistung

  1. RÖSER MEDIA nimmt die jeweilige Stellenanzeige einmalig in die Printversion des Stellenmarktes auf.
  2. In der Internetapplikation sowie der App bleibt die ausgeschriebene Stelle bis zur Benachrichtigung der Besetzung der Stelle durch den Besteller öffentlich.

Teil K: Besondere Bestimmungen für Video-Board

§ 1 Begriffsbestimmungen

  1. Als Video-Board wird ein digitales Anzeigesystem bezeichnet, welches als Werbe- und/oder Informationsfläche durch den Besteller genutzt werden kann.
  2. Sendestart ist der Tag der Einbuchung.
  3. Sendezeit: Der Videospot bzw. das Standbild wiederholt sich mit der im Sendezeitenauftrag vereinbarten Frequenz in der täglichen Sendezeit von 06.00 bis 23.00 Uhr. In der Nachtschleife (von 23.00 bis 06.00 Uhr) dürfen nur Standbilder ausgestrahlt werden.

§ 2 Leistungsbeschreibung, Beginn der Leistungspflicht

  1. RÖSER MEDIA produziert Werbung und/oder Informationen zur Ausstrahlung auf den Video-Boards der Rudolf Röser Verlag und Informationsdienste AG und/oder anderer Video-Board Betreiber und stellt hierzu die Sendezeit zur Verfügung.
  2. Die Schaltung der Werbung und/oder Informationen erfolgt für die mit dem Besteller vereinbarte Laufzeit an den bestätigten Standorten gemäß der vereinbarten Frequenz. Für den vereinbarten Zeitraum der Werbemaßnahme ist die vereinbarte Sendezeit für den Besteller fest reserviert. Ein Anspruch auf eine bestimmte Reihenfolge oder auf eine konkrete tageszeitliche Festlegung besteht nicht.
  3. Mehrungen, Minderungen und Auftragsmodifikationen bedürfen in jedem Fall der Schriftform und sind in Ausnahmefällen bis 1 Werktag vor Sendestart möglich. Damit verbundene Aufwendungen sind vom Besteller zusätzlich und gesondert zu vergüten.
  4. RÖSER MEDIA kann sich aus dem Vertrag ergebende Pflichten durch geeignete Dritte ausführen lassen.
  5. Die Leistungspflicht von RÖSER MEDIA beginnt nicht vor Erfüllung bestehender Mitwirkungspflichten durch den Besteller, insbesondere der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen bzw. Leistung vereinbarter Zahlungen.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Bestellers, Inhalt der Werbung, Haftungsfreistellung, Rücktritt

  1. Für den rechtzeitigen Eingang und die Eignung des Werbematerials für die vorgesehene Werbemaßnahme ist ausschließlich der Besteller verantwortlich. Das Werbematerial muss RÖSER MEDIA mindestens 5 Werktage vor dem ersten Sendetermin zur Verfügung stehen. Über erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen wird RÖSER MEDIA den Besteller unverzüglich unterrichten. Eine weitergehende Prüfungs- und Mitteilungspflicht obliegt RÖSER MEDIA nicht.
  2. Wird das Werbematerial nicht oder nicht rechtzeitig angeliefert oder liegt bei Abgabetermin nur ungeeignetes Werbematerial vor, wird RÖSER MEDIA von der Leistungsverpflichtung frei. Der Besteller bleibt jedoch zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet.
  3. Die Werbemaßnahmen des Bestellers dürfen keinen politischen Inhalt haben. Sie dürfen weder gegen gesetzliche und behördliche Bestimmungen noch gegen die guten Sitten verstoßen. Der Besteller trägt die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der Werbemaßnahme und stellt RÖSER MEDIA ausdrücklich von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich solchen aus Urheber- und Wettbewerbsverletzungen frei.
  4. Bestehen wegen des Inhalts, der Herkunft oder der Form begründete rechtliche oder technische Bedenken gegen die Durchführung der Werbemaßnahme ist RÖSER MEDIA berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 4 Umgang mit Werbematerial

RÖSER MEDIA verwahrt das Werbematerial des Bestellers mit der für eigenes Material üblichen Sorgfalt bis zur Beendigung des Vertrages. Hat der Besteller bis zu diesem Zeitpunkt nicht schriftlich die Rückgabe verlangt, ist RÖSER MEDIA zur anderweitigen Verwertung oder Vernichtung der Unterlagen berechtigt.

§ 5 Gewährleistung

  1. Weist das Anzeigesystem innerhalb von 6 Monaten seit Sendebeginn einen Mangel auf, den RÖSER MEDIA zu vertreten hat und der die Durchführbarkeit oder die Tauglichkeit der Werbemaßnahme aufhebt oder nicht unerheblich mindert, leistet RÖSER MEDIA Gewähr durch ersatzweise Bereitstellung gleichwertiger Sendezeit.
  2. Treten auch während der Ersatzsendezeit Mängel auf oder ist der verfolgte Zweck der Werbemaßnahme nicht mehr erreichbar, kann der Besteller das Entgelt anteilig, in Höhe des für die ausgefallene oder mangelhaft zur Verfügung gestellte Sendezeit vertraglich vereinbarten Preises, mindern oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Einen etwaigen Mangel hat der Besteller unverzüglich schriftlich und mit detaillierter Erläuterung mitzuteilen.
  3. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf vom Besteller zur Verfügung gestellten Werbematerial oder sonstigen Umständen beruhen, die der Besteller beeinflussen kann.
  4. Ein Ausschluss von Werbung durch Mitbewerber des Bestellers wird durch RÖSER MEDIA nicht gewährleistet.

§ 6 Verspätung, Rücktrittsrecht wegen Verspätung

  1. Höhere Gewalt und andere Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von RÖSER MEDIA, die eine reibungslose Abwicklung des Auftrages in Frage stellen können, insbesondere Verzögerungen seitens der Lieferer, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Werkstoff- und Energiemangel sowie Maßnahmen staatlicher Behörden berechtigen RÖSER MEDIA, den Leistungstermin entsprechend zu verschieben oder, sofern durch vorgenannte Ereignisse die Auftragserfüllung ernsthaft in Frage gestellt oder unmöglich wird, ganz oder teilweise vom Auftrag zurückzutreten, ohne dass dem Besteller Schadenersatzansprüche entstehen. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich RÖSER MEDIA im Verzug befindet.
  2. Kann ein vereinbarter Sendetermin aus anderen als den in Abs. 1 genannten Gründen grob fahrlässig durch RÖSER MEDIA nicht eingehalten werden, kann der Besteller - sofern er nachweist, dass ihm aus der Verspätung Schaden erwachsen ist - eine Verzugsentschädigung für jede vollendete Woche der Verspätung von 0,2 v.H. bis zur Höhe von im Ganzen 2 v.H. vom Werte desjenigen Teiles der Sendezeit verlangen, der wegen nicht rechtzeitiger Zurverfügungstellung nicht zweckdienlich genutzt werden konnte. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer RÖSER MEDIA gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt unberührt.

§ 7 Dauer der Leistungserbringung

Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist das Recht zur Kündigung während der vereinbarten Vertragsdauer ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Besteller gegen Regelungen dieser AGB aus Teil A §§ 5, 6, 8 oder sonstige gesetzliche Vorschriften verstößt.

§ 8 Kosten

Die Berechnung der Bereitstellung der Sendezeit auf Anzeigesystemen sowie sonstiger Leistungen (wie z.B. Produktionskosten) erfolgt auf der Grundlage der im Zeitpunkt der Beauftragung der Leistung gültigen Preise zuzüglich jeweils geltender Mehrwertsteuer.

Teil L: Besondere Bestimmungen für LocalListing

§ 1 Begriffsbestimmungen

  1. LocalListing umfasst die Erstellung eines Firmenprofils, das je nach Beauftragung des gebuchten Pakets in bis zu 35 Portalen eingestellt wird. Die jeweils gültigen Portale können durch den Besteller über sein Profil eingesehen und ansonsten auch vor und nach Vertragsschluss bei RÖSER MEDIA erfragt werden bzw. unter http://www.roeser-media.de/locallisting/html/faq.html#paket-locallisting abgerufen werden. RÖSER MEDIA ist berechtigt, die Anzahl und Zusammensetzung der Portale während der Vertragslaufzeit zu verändern, soweit dies für den Besteller zumutbar ist.
  2. Standortinformationen umfasst unter anderem folgende Angaben: Firma, Adresse, Kontaktdaten. Die Standortinformationen können um Premiuminhalte, wie z.B. Bilder und Videos, ergänzt werden, soweit diese vom Kunden zur Verfügung gestellt werden.
  3. Veröffentlichungspartner sind unterschiedliche Online- und GPS-Plattformen, die die Standortinformationen veröffentlichen.

§ 2 Besteller

  1. LocalListing steht ausschließlich Geschäftskunden zur Verfügung.
  2. Der Besteller darf maximal 9 Standorte haben und muss ein KMU im Sinne des § 267 Abs. 1 und 2 HGB sein.

§ 3 Leistungsbeschreibung

  1. RÖSER MEDIA erstellt auf den Angaben des Bestellers ein Unternehmensprofil des Unternehmens des Bestellers. Dieses enthält insbesondere den Firmennamen, die Adresse, Telefon- und Faxnummern. Logos, Fotos, Videos, sowie ein Unternehmenstext werden in das Unternehmensprofil integriert, soweit diese vom Besteller bereitgestellt werden (dies kann auch durch die Erlaubnis erfolgen, Bilder und Texte von der Website des Bestellers zu verwenden) oder RÖSER MEDIA vom Besteller beauftragt wird, diese zu erstellen.
  2. Das Unternehmensprofil wird je nach gebuchtem Paket bei bis zu 10 bzw. bis zu 35 von Veröffentlichungspartnern, wie z.B. Online-Verzeichnisse, Suchmaschinen und Kartendienste eingetragen, wobei die Anzahl der Portale nicht garantiert werden kann. Der Besteller kann nicht zwischen verschiedenen Veröffentlichungspartnern wählen, die werden durch das gebuchte Paket vorgegeben.
  3. Der Besteller hat die Möglichkeit zusätzlich kostenpflichtig eine Unternehmensbeschreibung zu bestellen. Wird eine solche bestellt, erstellt RÖSER MEDIA anhand der vom Besteller hierfür zur Verfügung gestellten Stichpunkte eine für Suchmaschinen optimierte Kurzbeschreibung des jeweiligen Unternehmens. Umfangreiche Änderungen sowie eine Überarbeitung oder Neugestaltung des Textes sind gesondert zu vergüten.
  4. RÖSER MEDIA kann dem Besteller den Entwurf der kostenpflichtigen Unternehmensbeschreibung (Abs. 5) zur Freigabe und Korrektur übersenden und dem Besteller eine Frist zur Freigabe bzw. zur Mitteilung von Korrekturen setzen.
  5. Die Leistung gilt mit Eintragung des Unternehmensprofils bei den Veröffentlichungspartnern als vollständig erbracht.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Bestellers

  1. Der Besteller stellt alle erforderlichen Inhalte und Informationen, die für die Erstellung des Unternehmensprofils erforderlich sind, in dem von RÖSER MEDIA gewünschten Dateiformat innerhalb der von RÖSER MEDIA hierfür genannten Frist zur Verfügung.
  2. Der Besteller stellt sicher, dass alle von ihm an RÖSER MEDIA übergebenen Informationen korrekt und aktuell sind.
  3. Der Besteller stellt sicher, dass alle von ihm an RÖSER MEDIA übergebenen Inhalte und Informationen (insbesondere Logos, Bilder, Videos und Texte) frei von Rechten Dritter sind.
  4. Der Besteller ist verpflichtet alle Änderungen, die für die Aktualität des Unternehmensprofils relevant sind, unverzüglich an RÖSER MEDIA mitzuteilen.
  5. Der Besteller stellt für den Fall, dass er RÖSER MEDIA mit der Erstellung einer kostenpflichtigen Unternehmensbeschreibung beauftragt hat, Stichpunkt über die wesentlichen Merkmale seines Unternehmens innerhalb der hierzu gesetzten Frist zur Verfügung.
  6. Wird dem Besteller der Entwurf der von RÖSER MEDIA erstellten Unternehmensbeschreibung zur Korrektur und Freigabe übersendet, hat der Besteller diese innerhalb der ihm hierfür gesetzten Frist freizugeben oder die Korrekturen mitzuteilen.

§ 5 Übertragung von Rechten

RÖSER MEDIA ist berechtigt, die Standortinformationen und die Unternehmensbeschreibung sowie ggfl. Premiuminhalte des Bestellers an die jeweiligen Veröffentlichungs- und Vertragspartner weiterzugeben.

§ 6 Veröffentlichung des Firmenprofils

  1. Die Veröffentlichung der Standortinformationen bei den Veröffentlichungspartnern kann bis zu drei Monaten in Anspruch nehmen. Auf die Dauer hat RÖSER MEDIA keinen Einfluss.
  2. Wird von einem Veröffentlichungspartner die Verifizierung der Standortinformationen verlangt, kann sich die Veröffentlichung um den Zeitraum verschieben, den der Besteller zur Verifizierung benötigt.
  3. Es kann nicht garantiert werden, dass alle Standortinformationen von allen Veröffentlichungspartnern bekannt gemacht oder veröffentlicht werden. Darauf hat RÖSER MEDIA keinen Einfluss.

§ 7 Onlinestellung,, Kündigung, Beendigung des Vertrages

  1. Die Onlinestellung beträgt ein Jahr und verlängert sich jeweils automatisch um ein Jahr, sofern der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt wird.
  2. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum 30. des Monats, in dem das Jahr für die Schaltungsdauer endet.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Nach dem Ende der Onlinestellung wird das Unternehmensprofil nicht mehr überprüft und aktualisiert.

§ 8 Löschung und Änderung von Standortinformationen

  1. RÖSER MEDIA hat nach dem Ende des Vertrages keinen Einfluss auf die weitere Verwendung der Standortinformationen durch die Veröffentlichungspartner. Die Löschung der Standortinformationen kann von RÖSER MEDIA weder vorgenommen noch beeinflusst werden.
  2. Die Änderung von Standortinformationen wird von RÖSER MEDIA veranlasst. Auf die Dauer bis zur Veröffentlichung der geänderten Informationen hat RÖSER MEDIA keinen Einfluss.
  3. Im Sterbefall oder im Fall, der Geschäftsaufgabe während der Vertragslaufzeit kann RÖSER MEDIA die Löschung des Firmenprofils veranlassen. Auf die tatsächliche Löschung durch die Veröffentlichungs- und Vertragspartner hat RÖSER MEDIA keinen Einfluss, sodass die Löschung von RÖSER MEDIA nicht gewährleistet werden kann.

§ 9 Datenschutz, Weitergabe von Daten

  1. Der Besteller hat sich im Vorfeld des Vertragsschlusses ausreichend über die Verwendung der von ihm zur Verfügung gestellten Informationen informiert und ist sich bewusst, dass diese Informationen gegebenenfalls auch personenbezogene Daten umfassen. Ihm sind eventuelle Risiken der Veröffentlichung bekannt. Entsprechend dem Auftrag des Bestellers erfolgt die Weitergabe der mitgeteilten Daten des Bestellers an die genannten Portale.

Teil M: Besondere Bestimmungen für „Shopify-Shop“

§ 1 Begriffsbestimmungen

  1. Bei der Dienstleistung „Shopify-Shop“ erstellt RÖSER MEDIA für den Kunden auf Grundlage des durch die Fa. Shopify bereit gestellten Webshop-Baukastensystems einen auf den Kunden abgestimmten Webshop mit den nachfolgenden Merkmalen.
  2. Das Webshop-Baukastensystem „Shopify“ wird durch die Shopify International Limited, Gesellschafts-Identifikationsnummer 560279, Victoria Buildings, 2. Etage, 1-2 Haddington Road, Dublin 4, D04 XN32, Irland bereitgestellt.

§ 2 Leistungsbeschreibung

  1. RÖSER MEDIA erstellt für den Kunden auf Grundlage des von Shopify bereit gestellten Webshop-Baukastensystems einen Webshop mit bis zu 25 Artikeln. Das Leistungspaket beinhaltet bis zu zwei Entwurfsrunden und einen Umfang von bis zu 15 Seiten, zuzüglich des Raums für Impressum, Datenschutzhinweise und Kontakt. Es werden weiter bis zu 10 Stockphotos (Shutterstock) für die Nutzung im Rahmen des Webshops bereit gestellt. Wünscht der Kunde weitere Entwürfe, so werden diese nach Aufwand berechnet.
  2. Das Leistungspaket beinhaltet ferner die Erstellung von bis zu 5 SEO-Texten à 300 Wörtern.
  3. Zur Nutzung des Dienstes „Shopify Shop“ ist ein eigenständiger und kostenpflichtiger Vertrag des Kunden mit der Fa. Shopify erforderlich. RÖSER MEDIA unterstützt den Kunden bei der Anmeldung bei Shopify.
  4. Das Hosting des Webshops erfolgt über Shopify im Rahmen des hierfür zwischen dem Kunden und Shopify geschlossenen Vetrages.
  5. Die Erstellung von Rechtstexten und die rechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Erstellung des Webshops ist nicht Gegenstand des Vertrages. Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit des Webshops, insbesondere für die Einhaltung der gesetzlichen Pflichtangaben und die wettbewerbsrechtlichen, markenrechtlichen und urheberrechtlichen Anforderungen selbst verantwortlich. Er prüft diese vor Onlinestellung in eigener Verantwortung.
  6. Nach Erstellung des Webshops wird dieses an den Kunden zur Nutzung übergeben. Der Kunde kann das erstellte Webshop seitens RÖSER MEDIA ohne zeitliche Einschränkung nutzen, er benötigt für die Nutzung jedoch stets einen laufenden Vertrag mit Shopify.
  7. Es besteht für den Kunden die Möglichkeit gegen gesonderte Vergütung ergänzende Pflege- und Supportdienstleistungen bei RÖSER MEDIA zu beauftragen.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Dem Kunden ist bekannt, dass er den Dienst Shopify-Shop nur in Verbindung mit einem kostenpflichtigen, gesonderten Vertrag mit der Fa. Shopify nutzen darf. Er wird daher eigenständig einen entsprechenden Vertrag mit der Fa. Shopify abschließen. RÖSER MEDIA wird den Kunden auf Anfrage hierbei organisatorisch unterstützen.
  2. Der Kunde stellt RÖSER MEDIA sämtliche, für die Erstellung des Webshops benötigten Informationen unverzüglich zur Verfügung.

§ 4 Onlinestellung

  1. Im Rahmen des Auftragsscheins ist die gewünschte Onlinestellung durch den Kunden angegeben.
  2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist das Recht zur Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegen Regelungen dieser AGB aus Teil A §§ 5, 6, 8 oder sonstige gesetzliche Bedingungen verstößt.

§ 5 Datenübermittlung an und Datenverarbeitung und – nutzung durch Shopify

  1. Der Kunde hat sich vor Vertragsschluss ausreichend über die Verwendung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten durch Shopify informiert und diese sind ihm daher bekannt.
  2. Dem Kunden ist bewusst, dass bei der Erstellung des Webshops seine personenbezogenen Daten an Shopify weitergegeben werden müssen und sodann durch diese auf Servern im Ausland gespeichert werden. RÖSER MEDIA kann nach der Übermittlung der Daten an Shopify nicht mehr beeinflussen, was mit diesen Daten dort geschieht.

Stand: 20.08.2021