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AGB Das Telefonbuch

Das Telefonbuch - Geschäftsbedingungen der Rudolf Röser Verlag und Informationsdienste AG für die Verwendung gegenüber Geschäftskunden (Auftraggeber)

Hinweis: Es gilt grundsätzlich diejenige Fassung der AGB, die dem Vertragspartner bei Vertragsschluss vorliegt.

1. Begriffsbestimmungen

1.1    Röser: Rudolf Röser Verlag und Informationsdienste AG.
1.2    Verzeichnisse: Alle Auskunftsmedien jeglicher Art.
1.3    Der Begriff der „Veröffentlichung“ bezeichnet die Werbung in einem Verzeichnis.

2. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

2.1    Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verzeichnisse, sofern sich nicht aus den nachfolgenden Bedingungen für einzelne Verzeichnisse etwas anderes ergibt.
2.2    Maßgeblich für das Vertragsverhältnis sind die AGB zum Stand des Vertragsschlusses. Dieser ist auf dem Auftragsschein vermerkt. Die Geschäftsbedingungen sind in der aktuellen Version unter www.roeser-medienhaus.de/agb jederzeit abrufbar oder können auf Wunsch unter agb@roeser-online.de auch in gedruckter Version angefordert werden. Ältere Versionen der AGB können vom Auftraggeber jederzeit kostenfrei unter agb@roeser-online.de in gedruckter Variante angefordert werden.
2.3    Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wäre ausdrücklich schriftlich zugestimmt worden. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers der Auftrag vorbehaltlos ausgeführt wird.

3. Leistungserbringung

3.1    Die Platzierung der Veröffentlichung der Werbung wird von Röser bestimmt.
3.2    Werbung wird in unmittelbarem Zusammenhang, nicht zwingend jedoch auf derselben Seite veröffentlicht, auf der sich auch das Suchwort befindet.
3.3    Dem Auftraggeber ist bewusst, dass die grafische Gestaltung der Werbeflächen im Online-Bereich von einer Fremdfirma vorgenommen wird. Es ist daher möglich, dass die Werbefläche während der Vertragsdauer verändert wird oder entfällt. Entfällt die Werbefläche, ist Röser nicht länger zu Leistung verpflichtet. Der Auftraggeber kann eine im Verhältnis zur bereits erbrachten Leistung stehende, anteilige Rückerstattung der von ihm geleisteten Zahlung verlangen. Dies gilt auch, wenn die Werbefläche in einer dem Auftraggeber unzumutbaren Weise verändert wird.
3.4    Soweit einzelne Leistungsbestandteile vertraglich nicht näher geregelt sind, steht Röser das Recht zu, diese gemäß § 315 BGB nach billigem Ermessen zu bestimmen.
3.5    Die Eintragung in die Verzeichnisse von Röser ermöglicht den Nutzern grundsätzlich die Bewertung des eingetragenen Auftraggebers. Teilt der Auftraggeber Röser schriftlich bei oder unverzüglich nach Vertragschluss mit, dass er von dieser Möglichkeit absehen möchte, so wird Röser die entsprechenden Maßnahmen einleiten. Auf die Bewertungsmöglichkeit außerhalb der von Röser angebotenen Verzeichnisse hat Röser jedoch keinen Einfluss.

4. Daueraufträge (Abonnements)

4.1    Erteilt der Auftraggeber den Auftrag als Dauerauftrag (Abonnement), beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate ab Vertragsschluss. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der (ggf verlängerten) Laufzeit jeweils automatisch um eine weitere Laufzeit von 12 Monaten, wenn der Auftraggeber oder Röser den Vertrag nicht mit einer Frist von 6 Wochen vor Ende der jeweiligen Laufzeit durch Übermittlung einer entsprechenden Erklärung in Schrift- oder Textform kündigen.
4.2    Von dem Vorstehenden unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Röser ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages insbesondere berechtigt, wenn
4.2.1    der Auftraggeber gegen gesetzliche Verbote oder in sonstiger Weise gegen seine Pflichten, insbesondere aus Absatz 7 verstößt.
4.2.2    der Auftraggeber die vereinbarte Vergütung trotz Mahnung nicht entrichtet.
4.2.3    vor Eingang der vollständigen Bezahlung bei Röser begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers entstehen, insbesondere wenn ein Insolvenz- oder Schuldenregulierungsverfahren über das Vermögen des Auftraggebers beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, oder
4.2.4. eine nach derzeitigem Stand nicht vorherzusehende grundlegende Änderung der rechtlichen oder technischen Standards oder andere Umstände eintreten, die es Röser unzumutbar machen, die vertragliche Leistung zu erbringen.
4.3    Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
4.4    In den Fällen der 4.2.1 bis 4.2.3 ist Röser berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Röser muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was Röser infolge der Beendigung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
4.5    Im Falle des 4.2.4 hat der Auftraggeber für bis zum Zeitpunkt der Kündigung von Röser erbrachten Leistungen die Vergütung in voller Höhe zu entrichten.
4.6    Nach Vertragsende ist Röser zur Löschung sämtlicher Materialien und Leistungsinhalte berechtigt. Röser kann aber nach eigenem Ermessen auch über das Vertragsende hinaus Materialien und Leistungsinhalte im vertragsgegenständlichen Buch/Verzeichnis und/oder in anderen, auch elektronischen, Verzeichnissen und Informationsdiensten verbreiten und zugänglich machen.

5. Vergütung

5.1    Es gelten die jeweils aktuellen Preislisten von Röser.
5.2    Der Rechnungsbetrag ist zum vereinbarten Fälligkeitstermin ohne Abzug zu zahlen. Das vertraglich vereinbarte Nettoentgelt erhöht sich um den Umsatzsteuerbetrag, der im Zeitpunkt der Leistungsvollendung gesetzlich geschuldet wird.
5.3    Nimmt der Auftraggeber einen bereits erteilten Auftrag zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich hierzu berechtigt zu sein, ist Röser berechtigt, dem Auftraggeber eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 40 % des Auftragswerts in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass ein Schaden nicht oder nur in einem die Pauschale wesentlich unterschreitenden Betrag entstanden ist. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich den konkret von ihm nachgewiesenen Schaden zu ersetzen.
5.4    Das Recht, anstelle der Pauschale einen ggf. höheren, konkreten Schadensersatzanspruch geltend zu machen, bleibt unberührt.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, Änderungswünsche

Röser setzt dem Auftraggeber eine Frist zur Lieferung der für die Veröffentlichung erforderlichen Unterlagen. Liefert der Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist, wird die konkrete Form der Veröffentlichung von Röser bestimmt. Was rechtzeitig ist, bestimmt Röser.

7. Unzulässige Inhalte

7.1    Der Auftraggeber allein trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit sämtlicher für die Insertion zur Verfügung gestellten Unterlagen und der beabsichtigten Veröffentlichung.
7.2    Es ist insbesondere ausschließlich Sache des Auftraggebers berufs-, wettbewerbs-, urheber-, namens- und markenrechtliche Fragen sowie Fragen bezüglich der Preisangabe gemäß § 66 a TKG (Premium-Dienste-Rufnummern, Auskunftsdienste, etc.) vor Erteilung des Auftrags zu prüfen. Röser ist zu einer solchen Prüfung nicht verpflichtet.
7.3    Der Auftraggeber stellt Röser sowie die DTM Deutsche Tele Medien GmbH von allen etwaigen berufs-, wettbewerbs-, urheber-, namens- und markenrechtlichen sowie sonstigen Ansprüchen Dritter frei, die daraus resultieren, dass die vom Auftraggeber übermittelten Inhalte Rechte Dritter verletzen, es sei denn, die Rechtsverletzung ist allein auf das Verschulden von Röser zurückzuführen. Diese Freistellung umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung in vollem Umfang.
7.4    Für den Fall einer Inanspruchnahme durch einen Dritten aufgrund der vom Auftraggeber übermittelten Inhalte, behält sich Röser vor, den Eintrag vorläufig aus allen Verzeichnissen heraus zu nehmen, ohne dass dies zu einer Rückerstattung oder Reduzierung der Vergütung führt. Dem Auftraggeber wird die Möglichkeit gegeben, innerhalb von 7 Tagen, durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, dass der Anspruchsteller keine Ansprüche mehr gegen Röser erhebt. Gelingt dieser Nachweis, so wird der Auftraggeber wieder in den entsprechenden Verzeichnissen aufgenommen.
7.5    Röser behält sich auch vor, Aufträge bzw. Werbetexte im Rahmen eines bestehenden Vertrages wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlags zurückzuweisen, insbesondere wenn deren Inhalt gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften oder Anordnungen der Deutschen Telekom AG (Telekom) bzw. der DTM Deutsche Tele Medien GmbH verstößt.

8. Korrekturabzug und Mängelrüge

8.1    Korrekturabzüge werden nur an den Auftraggeber verschickt, wenn dies ausdrücklich schriftlich im Auftragsschein festgehalten ist. Den Korrekturabzug erhält der Auftraggeber per Post oder E-Mail. Kann Röser den Versand des Korrekturabzuges beweisen, so wird dessen Zugang beim Auftraggeber bis zum Beweis des Gegenteils vermutet. Sendet der Auftraggeber den Korrekturabzug nicht innerhalb der angegebenen Frist zurück, so erfolgt die Veröffentlichung entsprechend dem Korrekturabzug.
8.2    Ist die in Auftrag gegebene Veröffentlichung ganz oder teilweise nicht aufgenommen, inhaltlich verändert oder auf sonstige Weise fehlerhaft, hat der Auftraggeber einen Mangel binnen eines Monats seit erfolgter Veröffentlichung gegenüber Röser schriftlich zu rügen, anderenfalls erlischt ein etwaiger Mängelanspruch.

9. Ersetzung des Standardeintrages

Der Werbeeintrag tritt an die Stelle des Standardeintrags oder Selbsteintrags des Telekommunikationsteilnehmers mit gleichem Suchwort und gleicher Rufnummer und/ oder mit gleichem Suchwort und gleicher Telefaxnummer, wenn das Suchwort und mindestens eine Telefonnummer im bestellten Werbeeintrag übereinstimmt.

10. Haftung

10.1    Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft haftet Röser für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt.
10.2    Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Röser im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Wenn Röser durch einfache Fahrlässigkeit mit seiner Leistung in Verzug geraten ist, wenn seine Leistung unmöglich geworden ist oder wenn Röser eine wesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
10.3    Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, wobei die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt bleibt.
10.4    Röser bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen.

11. Konkurrenzausschluss

Konkurrenzausschluss wird im Interesse einer gleichmäßigen Behandlung aller Interessenten nicht gewährt.

12. Verjährung, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

12.1    Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr. Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie, Arglist und Produkthaftung sowie bei der Verletzung von Leben, Leib, Körper und Gesundheit gelten jedoch stets die gesetzlichen Verjährungsfristen.
12.2    Röser ist berechtigt, die Ausführung eines Auftrags im Wege des Zurückbehaltungsrechts abzulehnen, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung eines Vorauftrages in Verzug ist.
12.3    Die Aufrechnung des Auftraggebers mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

13. Datenschutz

Röser weist darauf hin, dass die Rudolf Röser Verlag und Informationsdienste AG, Fritz-Erler-Straße 25, 76133 Karlsruhe, folgende personenbezogene Daten vom Auftraggeber verarbeitet:
Vor- und Zuname, Adresse, Telefonnummer, Rechnungsdaten. Diese Daten werden von Röser für eigene Geschäftszwecke im Rahmen der Geschäftsabwicklung, insbesondere zur Auftragserfassung und -bearbeitung sowie zur Rechnungsstellung verwendet. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten können SieunserenDatenschutzinformationenentnehmen, mit denen wir unsere Informationspflichten aus Art. 13 DSGVO erfüllen und die Sie auch unter www.roeser-medienhaus.de abrufen können.

14. Schriftformklausel, salvatorische Klausel, anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

14.1    Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftformabrede selbst kann nur schriftlich aufgehoben werden.
14.2    Sollten einzelne Klauseln dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Klauseln hiervon nicht berührt.
14.3    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.4    Erfüllungsort ist Karlsruhe.
14.5    Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Karlsruhe, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder sein Wohnsitz unbekannt oder im Ausland ist.

Stand: November 2023

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